Für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen zum neuen Stadtrat und zum Europaparlament am 25. Mai sucht die Stadt rund 4000 freiwillige Wahlhelfer. 360 Wahlvorstände und 108 Briefwahlvorstände müssen besetzt werden. Zu einem Wahlvorstand gehören der Vorsitzende, sein Stellvertreter und bis zu sieben Beisitzer.
Die Voraussetzungen für die Arbeit als Wahlhelfer sind klar definiert. Man muss wahlberechtigt sein, also mindestens 18 Jahre alt und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Außerdem muss man seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Dresden haben. Letztlich darf man auch nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bei der Auszählung muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein. Zuerst werden die Stimmen für die Europawahl ausgezählt, danach die für die Kommunalwahl. Die Briefwahlvorstände bereiten ab 14.30 Uhr die Auszählung vor, die ebenfalls erst um 18 Uhr beginnt.
Wahlhelfer erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld von 30 bis 60 Euro. Auch für die Landtagswahl am 31. August können sich bereits Freiwillige melden.
WAS: Wahlhelfer für Kommunal- und Europawahl am 25. Mai und für Landtagswahl am 31. August
WO: Arbeitsgruppe Wahlhelfer, Theaterstraße 11, Zimmer 504/506
WANN: Mo 9-12 Uhr, Di 9-12 und 13-18 Uhr, Mi 9-12 und 13-16 Uhr, Do 9-12 und 13-16 Uhr, Fr 9-12 Uhr
TELEFON: 0351 4 88 11 18
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