Martin Dulig Heiko Maas

Verbraucherminister Heiko Maas: Mietpreisbremse kommt Anfang 2015

Nutznießer einer bundesweiten Mietpreisbremse könnte in Sachsen zuallererst Dresden werden. Anfang 2015 soll das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs in Kraft treten, sagte heute Heiko Maas (SPD), Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit Marin Dulig, SPD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, in Dresden. Sobald Sachsen die entsprechende Rechtsverordnung für die Ausweisung von Gebieten mit angespannter Wohnlage erlassen hat, kann die Mietpreisbremse greifen. Regelungen auch für einzelne Stadtteile schloss Maas nicht aus. „Wir wollen das offen halten“, sagte er.

Beispiel Mietpreisbremse:

„Die bisherige Miete für die Wohnung A in einem Gebiet, das sich im Lauf der Jahre zu einem „Szenegebiet“ entwickelt hat, betrug 5,50 Euro pro Quadratmeter. Für vergleichbare Wohnungen werden bei Wiedervermietungen Preise von bis zu 9 Euro erzielt, obwohl die ortsübliche Vergleichsmiete (örtlicher Mietspiegel), bei 6 Euro liegt. Soll die Wohnung A nun (nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse) wiedervermietet werden, kann der Vermieter die Miete auf höchstens 6,60 Euro pro Quadratmeter anheben. Hierdurch wird der Anstieg der Mieten also gedämpft.“ Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

„In der Landeshauptstadt würden wir die Mietpreisbremse heute schon benötigen“, sagte Dulig, der auch Fraktionschef im Landtag ist. „Sachsen ist ein Mieterland. Zwei Drittel der Bürger wohnen zur Miete, das ist bundesweit über dem Durchschnitt“, fügte er hinzu.

Seit etwa vier Jahren, so  Maas, würden besonders in Ballungsgebieten die Mieten davonlaufen. Als einen Grund nennt er die seit der Finanzmarktkrise veränderte Strategie vieler Anleger. Da an den Finanzmärkten keine großen Zinsgewinne mehr zu holen seien, würde verstärkt in Immobilien investiert. „Und dann werden Renditen wie früher erwartet“, beschreibt er die Lage. Die Mietpreisbremse regelt, dass bei Wiedervermietungen in besonders nachgefragten und angespannten Wohngegenden die Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent gesteigert werden darf.

Maas verwies darauf, dass es seit Mai 2013 möglich sei, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent zu senken. Diese Regelung helfe aber nicht bei Wiedervermietungen von frei gewordenem Wohnraum. Sie regele „auch nur, in welcher Geschwindigkeit eine Miete, vor allem in sehr alten Mietverträgen, bis auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichmiete angehoben werden darf“, sagte Maas. Der Dresdner Stadtrat hatte erst vergangene Woche Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) aufgefordert, die Einführung der Kappungsgrenze für Dresden bei der Landesregierung zu erwirken. Kappungsgrenze und Mietpreisbremse sind unterschiedliche Mechanismen.

Weiterer Bestandteil des geplanten Gesetzes ist die Neuregelung der Maklercourtage nach dem Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“. Damit soll erreicht werden, dass die Vermieter, die den Makler beauftragen, auch die Kosten dafür übernehmen.

 

 

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