Am vergangenen Dienstag hat eine junge Dresdnerin bei der Polizei den Verlust ihres Mobiltelefons angezeigt. Das Handy war ihr am 20.07.2014 gegen 11:00 Uhr in der S-Bahn zwischen Dresden und Meißen abhanden gekommen – entwendet oder verloren. Mit Hilfe eines entsprechenden Internetanbieters konnte sie ständig den aktuellen Standort ihres Smartphones bestimmen sowie getätigte Anrufe nachvollziehen.
Diese Informationen teilte die 27-Jährige der Polizei mit. Dabei fiel auf, dass der unbekannte Tatverdächtige sehr oft eine Person anrief. Im Zuge der Ermittlungen identifizierten Beamte der Bundespolizei die Anschlussinhaberin der angerufenen Nummer und kamen so letztendlich auch auf die Spur des Tatverdächtigen, der die Unterschlagung des Handys einräumte. Er muss sich nun strafrechtlich verantworten.
Die Geschädigte bekam ihr Handy zurück. Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine unverzügliche Anzeigenerstattung sowie die Weitergabe aller Informationen bei dem Verlust oder Diebstahl eines Mobiltelefons sind. Je schneller dies erfolgt, desto mehr Möglichkeiten haben die ermittelnden Beamten, einen möglichen Tatverdächtigen zu identifizieren und dem Geschädigten sein Mobiltelefon zurück zu geben.