Ratgeber: Entschädigung bei Nichtbeförderung nach EU-Reiserecht

Fluggesellschaften verweigern Passagieren aus verschiedenen Gründen zunehmend das Boarding. Wird ein Passagier nicht befördert, bieten die Fluggesellschaften in der Regel Entschädigungen an. Inzwischen ist der Umgang mit Entschädigungen nicht mehr den einzelnen Fluggesellschaften überlassen. Statt dessen gibt es gesetzliche Regelungen, die die Rechte der Fluggäste stärken. Nichtbeförderung ist eine Situation, in der Passagiere aufgrund von Überbuchung oder Flugannullierung nicht an Bord des Flugzeugs dürfen.

Ein solch unerfreuliches Ereignis, kann jedem Passagier einmal passieren, unabhängig davon, wie viel Flugerfahrung man hat, ob man erste oder zweite Klasse fliegt, oder man vorher noch nie Schwierigkeiten auf einem Flug hatte. Es mag wie ein Albtraum erscheinen. Darum ist es umso wichtiger, seine Rechte zu kennen und zu wissen, was man in einer solchen Situation unternehmen muss.

Welche Rechte Passagiere bei Nichtbeförderung haben

Fluggäste, denen die Beförderung verweigert wird, haben Anspruch auf Entschädigung für ihre Unannehmlichkeiten. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung und der Entfernung des Flugzieles ab. Im Falle einer Überbuchung fordert die Fluggesellschaft Freiwillige auf, ihren Sitzplatz gegen eine Entschädigung aufzugeben. Wenn nicht genügend Freiwillige vorhanden sind, kann den Passagieren die Beförderung verweigert werden.

Fluggäste, denen die Beförderung verweigert wird, haben aber bestimmte Rechte, die sie gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können. Die Fluggesellschaft muss ihnen ohne zusätzliche Kosten einen Sitzplatz auf dem nächsten Flug anbieten. Wenn ihnen kein Sitzplatz für den nächsten Flug angeboten wird, können sie eine Entschädigung und Erstattung der Kosten verlangen, die ihnen durch die Nichtbeförderung entstanden sind.

Was die Fluggastrechteverordnung beinhaltet

Die Fluggastrechteverordnung ist ein Gesetz, das für alle Flüge in der Europäischen Union gilt. Die Fluggastrechteverordnung trat 2004 in Kraft und gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union abfliegen oder dort landen. Diese Verordnung definiert, welche Rechte Sie als Passagier haben, und enthält einige neue Bestimmungen wie Entschädigung bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung sowie Unterstützung bei Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges.

Entschädigung nach Nichtbeförderung

Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft ihnen die Beförderung verweigert. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, eine vollständige Rückerstattung, eine Umleitung oder ein alternatives Transportmittel anzubieten. Fluggästen, denen die Beförderung aus Gründen verweigert wird, die sie nicht zu vertreten haben, sollten für ihre Verluste entschädigt werden. Dies erfolgt normalerweise in Form einer Rückerstattung, einer Umleitung oder einer alternativen Transportart. Der Betrag, den Passagiere als Entschädigung erhalten, hängt davon ab, wie viel sie für ihr Ticket bezahlt haben und wer Ihnen die Beförderung verweigert hat.

Überblick über die Vorschriften zur Nichtbeförderung

Die Leistungen bei der Unterstützung von Fluggästen nach einer Nichtbeförderung – dazu gehören zum Beispiel die Rückerstattung des Ticketpreises oder das Anbieten einer alternativen Transportmöglichkeit – müssen ohne Ansicht des Grundes für die Nichtbeförderung geleistet werden. Entsprechendes gilt auch für Leistungen wie Verpflegung, Kontaktaufnahme in die Heimat und gegebenenfalls den Transport zu einem Hotel und den Aufenthaltskosten im Hotel.

Es lohnt sich in jedem Fall, schon vor dem Abflug Informationen über die Rechte von Fluggästen zu sammeln, um entsprechende Ansprechpartner und Kontakte für den Ernstfall parat zu haben.