Heidenau – 48 Tatverdächtige ermittelt

€žPolizeidirektion Dresden, Schießgasse

Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.€œ Der Wortlaut stammt aus der Strafprozessordnung und beschreibt die Aufgaben der Polizei im Strafverfahren.

Nach Polizeieinsätzen wird der Polizei regelmäßig unterstellt, ihre Aufgaben nicht hinreichend wahrzunehmen und keine Strafverfolgung zu betreiben. Vermeintliche Indizien sind in erster Linie die geringe Zahl von vorläufigen Festnahmen am Einsatztag und das scheinbare Fehlen sogenannter €žSofortmaßnahmen€œ durch Einsatzkräfte vor Ort.

Dieser Rückschluss ist falsch! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ein aktueller Beleg sind beispielsweise die polizeilichen Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit Straftaten an der Heidenauer Erstaufnahmeeinrichtung seit dem 19. August:

Die Dresdner Kriminalpolizei bearbeitet(e) 55 Ermittlungsverfahren in dem genannten Zusammenhang. Zu diesen 55 Verfahren konnten bislang 48 Tatverdächtige ermittelt werden. Ermittelt wurde zu den Tatbeständen der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, des besonders schweren Landfriedensbruch, der Beleidigung, der (gefährlichen) Körperverletzung, der Bedrohung sowie Verstößen gegen das Versammlungs- und Sprengstoffgesetz.

25 Ermittlungsverfahren mit 20 Tatverdächtigen wurden bisher an die Staatsanwaltschaft Dresden abgegeben.

An den Einsatztagen waren insgesamt „nur“€œ zwei Personen vorläufig festgenommen worden. (tg)