Pegida bleibt am Königsufer. Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Auflage der Versammlungsbehörde der Stadt Dresden heute Nachmittag bestätigt (Az. 6 L 1361/15). Auch ein Umzug wird nicht stattfinden. Der Pegida-Verein legt dagegen keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen ein. Das lasse die Zeit nicht zu, heißt es auf der Facebook-Seite des Vereins. Allerdings werde eine Feststellungsklage im Nachhinein „angestrebt.
Die Richter des Verwaltungsgerichtes führten in ihrer Entscheidung aus, dass eine Untersagung des Demonstrationszuges durch die Dresdner Neustadt zwar nicht mit Gefahren begründet werden könne, die von einer solchen Veranstaltung selbst ausgingen. Dafür lägen nach den bisherigen Erfahrungen keine hinreichenden Anhaltspunkte vor. Auch sei der von der Versammlungsbehörde geltend gemachte polizeiliche Notstand nicht hinreichend belegt.
Allerdings schließen sich die Richter der Gefahrenprognose der Behörde insoweit an, »dass das Versammlungsrecht des Antragstellers auch unter Beachtung seiner hohen Bedeutung im vorliegenden Einzelfall gegenüber der Sicherheit von Leib und Leben anderer Versammlungsteilnehmer, unbeteiligter Dritter und von Polizeikräften zurückstehen« müsse. Das Gericht verwies auf Erkenntnisse der Stadt, wonach mit einer starken Mobilisierung links- und rechtsgerichteter Gruppierungen im Umfeld der Veranstaltung gerechnet werden müsse und deshalb durchaus Ereignisse wie kürzlich in Leipzig befürchtet werden könnten.
Das Netzwerk Dresden Nazifrei hatte auf eine Beschwerde gegen die Auflagen verzichtet, aber ebenfalls angekündigt, im Nachhinein die REchtmäßigkeit gerichtlich prüfen zu lassen.