Fragen, Anregungen und Vorschläge zur aktuellen Entwicklung in Dresden können am 21. November in der nächsten Einwohnerfragestunde im Stadtrat unterbreitet werden. Das Fragerecht gilt für alle Einwohner oder auch Vertreter von Bürgerinitiativen der Stadt. Die Fragen müssen bis zum 7. November im Büro der Oberbürgermeisterin eingereicht werden.
Pro Jahr finden zwei Einwohnerfragestunden zu je 60 Minuten statt. Für die Fragestunden gibt es klare Regeln:
Ort und Termin der Fragestunde:
Donnerstag, 21. November, 16 Uhr im Kulturrathaus, Königstraße 15, Clara-Schumann-Saal, 2. Etage
Wie kann ich eine Einwohnerfrage stellen:
- Frist: schriftlich bis spätestens 7. November
- Adresse: Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeisterin, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
- E-Mail: stadtratsangelegenheiten@dresden.de
- nicht vergessen: Wohnanschrift angeben
- Beachten: damit die Anfrage öffentlich behandelt werden kann, muss der Fragesteller im Betreff oder der Überschrift den Begriff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde“ aufnehmen
Welche Fragen sind nicht zugelassen:
- zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind
- zu persönlichen Einzelfällen, -die von derselben Einreicherin/demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden
- Fragen, die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten
- sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung
Weitere Regeln für die Einwohnerfragestunde:
- Je Fragesteller kann nur eine Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen einreichen
- Die Oberbürgermeisterin entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt. Die Fragesteller erhalten einen Eingangsvermerk und werden für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen oder über eine schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert.
- Während der Fragestunde sollen die Fragesteller anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen. Zu den Fragen nimmt die Oberbürgermeisterin oder ein von ihr Beauftragter mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.
- Die Fragesteller und die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie mögliche Nachfragen schriftlich.