Übereifrig wirbt die FDP in Dresden für ihre politischen Ansichten. Bereits am Donnerstag hängten Helfer verbotenerweise erste Wahlplakate im Stadtgebiet für die anstehende Stadtratswahl am 25. Mai auf. Laut Wahlwerbungssatzung dürfen die Parteien jedoch erst ab dem 19.4. um 0 Uhr mit dem Aufhängen beginnen. Während die FDP fleißig gelbe Plakate an Masten befestigte, informierte der Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen sowohl die Stadt als auch die Gemeindewahlleiterin über das verbotene Vorgehen. „Damit hat sich die FDP nicht nur einen deutlichen Vorteil im „Kampf um die besten Plätze“ für die Plakatierung verschafft, sondern durch rechtswidriges Handeln die Chancengleichheit im Wahlkampf im erheblichen Maße verletzt“, beschwert sich Valentin Lippmann, Schatzmeister der Grünen, in dem Schreiben vom Karfreitag.
Laut den Grünen habe FDP-Stadtrat Burkhard Vester eigens Fahrzeuge bereitgestellt. Dass offensichtlich bei der rechtswidrigen Plakatierung auch ein FDP Stadtrat aktiv war, finden die Grünen besonders ärgerlich. „Wer selbst aufgestellte Regeln bricht, sollte sich öffentlich entschuldigen“, so Michael Schmelich, Sprecher des Kreisverbandes.
Bereits im August 2013 hatten sich die SPD und Linkspartei nicht an die ordnungsgemäße Frist gehalten. Damals wetterte der Dresdner FDP-Politiker Johannes Lohmeyer: „Die FDP wird sich ohne Wenn und Aber an die Wahlwerbesatzung halten, da nach unserem Selbstverständnis Wahlkampf ein Wettstreit um die besseren politischen Konzepte und nicht um die mieseren Methoden bedeutet.“