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Mietpreisbremse und Kappungsgrenze: Mieter in Dresden müssen weiter warten

Dresden ist sowohl unter den deutschen Großstädten als auch unter den Studentenstädten ein heißer Anwärter auf eine Mietpreisbremse. Bei Neuvermietungen sind die Mieten in der Landeshauptstadt in den letzten fünf Jahren um 23 Prozent gestiegen. Bei Singlewohnungen seien die Mieten seit 2010 um 20 Prozent gestiegen. Das geht aus den Daten hervor, die das Immobilienvermittlungsportal immowelt.de erhoben hat. Deutschlandweiter Spitzenreiter bei Mietpreissteigerungen ist Berlin mit 48 Prozent in nur 5 Jahren. Mit großem Abstand liegt Dresden dann bereits auf Platz 2 vor Frankfurt am Main, Köln oder München.

Dennoch zeichnet sich weder bei der Einführung einer Kappungsgrenze noch bei der gerade beschlossenen Mietpreisbremse eine baldige Lösung für Dresden ab. Der Antrag auf Einführung der Kappungsgrenze für Mietsteigerungen liege seit dem 12. Januar 2015 im Innenministerium, sagte Stadtsprecher Kai Schulz. Entsprechendes Zahlenmaterial zur Begründung sei geliefert worden. Ein Ministeriumssprecher bestätigte den Eingang des Antrags. Dresden sei bisher die einzige Gemeinde in Sachsen mit einem entsprechenden Antrag. Der Antrag werde geprüft. Einen Termin für eine Entscheidung konnte der Ministeriumssprecher nicht nennen.

Wie die Staatsregierung mit der Mietpreisbremse umgehen werde, sei in der Stadtverwaltung noch nicht bekannt, so Schulz. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden und könnte frühestens zum 1. Juni in Kraft treten.

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Unistädte im immowelt-Check. Quelle: immowelt.de

Weil der Bund die Gebiete mit „angespannten Wohnungsmärkten“ nicht selbst regelt, müssen die Länder entsprechende Rechtsverordnungen zur Mietpreisbremse erlassen. Ein Sprecher des Innenministeriums hatte bereits erklärt, dass er in Sachsen einen solchen Bedarf nicht sehe – nicht einmal in den Großstädten Leipzig und Dresden. Auch hier liegt es offenbar an den Kommunen nachzuweisen, dass bei Wiedervermietungen die Gefahr einer Marktüberhitzung bestehe. Die Mietpreisbremse regelt, dass die Miete bei einer Wiedervermietung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Anhaltspunkt für die ortsübliche Vergleichsmiete liefert der im November vorstellte der neue Mietspiegel für Dresden. Er gilt seit Januar 2015 für einen Zeitraum von zwei Jahren. In den vergangenen zwei Jahren war die Vergleichsmiete um 5 Prozent von 5,43 auf 5,70 Euro gestiegen, in den letzten fünf Jahren um 9 Prozent.

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Studentenstädte, Teil 2.

Die Grünen im Stadtrat wollen jetzt von der Stadtverwaltung Auskunft über die Umsetzung der Regelungen zur Begrenzung von Mietpreissteigerungen. „Gerade die Mietsteigerungen bei Neuvermietungen sind in einigen Stadtteilen ein echter Preistreiber und mittlerweile ein ernst zu nehmender Katalysator für die Gentrifizierung, also die Verdrängung ärmerer Bevölkerungsgruppen durch wohlhabende“, erklärte Fraktionsvorsitzender Thomas Löser. Die Stadt müsse alle Instrumente nutzen, diese Entwicklung zu stoppen, forderte er.  Der Antrag auf Kappung der Mietpreissteigerung von  20 auf 15 Prozent ist möglich, wenn die „ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist”. Eine Mehrheit im Stadtrat hatte darum bereits im Sommer 2014 einen entsprechenden Beschluss verabschiedet und die Oberbürgermeisterin beauftragt, einen Antrag beim Innenministerium zu stellen.

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