Mit einer Zweidrittelmehrheit könnte sich der Stadtrat am 16. April über die Empfehlung der Stadtverwaltung hinwegsetzen und einen Bürgerentscheid für vier verkaufsoffene Sonntage zulassen. In diesem Fall wäre die Anzahl der abgegebenen Unterschriften im Bürgerbegehren nicht mehr ausschlaggebend. In ihrer Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit hat die Stadtverwaltung das „Bürgerbegehren für vier stadtweite, verkaufsoffene Sonntage im Jahr“ mit dem Entscheidungsvorschlag „Unter Beachtung der gesetzlichen Möglichkeiten werden in Dresden vier stadtweite, verkaufsoffene Sonntage im Jahr – davon zwei im Advent – wieder eingeführt“ für unzulässig erklärt. „Der Antrag auf Durchführung des Bürgerentscheides wird zurückgewiesen“, heißt darum die Beschlussempfehlung. Der Ausschuss tagt am 13. April, der Stadtrat entscheidet drei Tage später.
CDU und FDP hatten gemeinsam den Verein „Bürgerstimme Dresden “ gegründet und am 30. Januar 2015 mit der Unterschriftensammlung für zwei Bürgerbegehren begonnen. Beim zweiten Thema wollen sie die vom Stadtrat schon beschlossene Sanierungsvariante für die Königsbrücker Straße durchsetzen.
Die Vorlage V0412/15 geht davon aus, dass sich das Bürgerbegehren zu den verkaufsoffenen Sonntagen gegen Beschlüsse des Stadtrates vom 12. Dezember handelt. „Gegen einen Gemeinderatsbeschluss ist ein Bürgerbegehren bereits dann gerichtet, wenn es – wie hier – im Ergebnis auf eine andere Sachentscheidung, als vom Gemeinderat beschlossen, hinausläuft, eine wesentlich andere Lösung als die beschlossene Lösung angestrebt wird“, heißt es in dem Begründungstext. Weiterhin würden die Antragsteller anstreben, die Stadtratsentscheidung bereits für das Jahr 2015 rückgängig zu machen.
Stadtrat könnte Bürgerentscheid mit Zweidrittel-Mehrheit beschließen
Darum, so die Vorlage, handele es sich um ein kassatorisches Bürgerbegehren. Die daraus resultierende Frist für die Einreichung der nötigen Unterschriften war am 12. März abgelaufen. Wie schon berichtet, hatten 854 Unterschriften gefehlt um das nötige Quorum von 21.786 Stimmen zu erreichen. Auch die am 13. März nachgereichten 113 Unterschriften, von denen 5 ungültig waren, würden an der Situation nichts ändern.
Die Entscheidungsvorlage zeigt auch die Alternative für die Stadträte. Sie könnten mit einer Zweidrittel-Mehrheit den Bürgerentscheid beschließen und gemeinsam mit der Oberbürgermeister-Wahl am 7. Juni durchführen. Auch die zusätzlichen Kosten für diese Varianten listet die Vorlage auf: 72.000 Euro für einen Bürgerentscheid zur Sonntagsöffnung, 114.000 Euro für beide Bürgerentscheide. Würden die Bürgerentscheide allein durchgeführt und nicht mit der OB-Wahl kombiniert, werden die Kosten auf rund 500.000 Euro geschätzt.
Ablehnung bei Rot-Grün-Rot
Linke und Grüne hatten in ersten Reaktionen das Bürgerbegehren für gescheitert erklärt. Eine Zweidrittel-Mehrheit im Stadtrat dafür ist darum unwahscheinlich. Für Dresdens Grünen-Chefin Eva Jähnigen und Linke-Chef Tilo Kießling war das Bürgerbegehren von CDU und FDP eine klare Kampfansage an einen Stadtratsbeschluss der rot-grün-roten Mehrheit. Trotz massiver Unterstützung durch den Handel sei es nicht gelungen, die Stimmen rechtzeitig zusammen zu bringen, hate Kießling konstatiert. Und Jähnigen ergänzte, das das Quorum für Bürgerbegehren auch auf Initiative der Grünen auf 5 Prozent abgesenkt worden sei. “Nun wurde nicht einmal das erreicht”, sagte sie. Jähnigen sieht darum für dieses Jahr keinen Handlungsbedarf. Eine Prüfung für 2016 schloss sie nicht aus. Die Grünen waren im Dezember mit ihren Bemühungen um einen Kompromiss zwischen Handel und Rot-Grün-Rot gescheitert. Die rot-grün-rote Oberbürgermeister-Kandidatin Eva-Maria Stange (SPD) hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass aus ihrer Sicht „die Zukunft der Landeshauptstadt nicht von der Frage der Sonntagsöffnung abhängt“.