Mit der Aufforderung an ihr Ex-Mitglied Detlev Cornelius, das Stadtratsmandat niederzulegen, verstoßen Kreisverband und Stadtratsfraktion der Dresdner AfD gegen die sächsische Gemeindeordnung. „Nach der Sächsischen Gemeindeordnung sind die einzelnen Stadtratsmitglieder in der Mandatsausübung frei, das heißt nur dem geltenden Recht und ihrem Gewissen unterworfen“, erklärte Rathaus-Sprecher Karl Schuricht auf Anfrage. Bei Kommunalwahlen würden nicht Parteien, sondern die einzelnen Stadtratsmitglieder unmittelbar gewählt, fügte er hinzu. Außerdem seien weder der Austritt aus einer Partei noch der aus einer Fraktion ein wichtiger Grund für die Ablehnung der weiteren Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat.
Wichtige Gründe führt die Gemeindeordnung in ihrem Paragrafen 18 auf und nennt hier anhaltende Krankheit, ein Alter über 65 Jahre, eine zehnjährige Ausübung des Ehrenamtes, Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit oder der Fürsorge für die Familie oder ein öffentliches Amt. Darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Stadtrat. Den Antrag kann immer nur der betreffende Stadtrat stellen, so das geltende Recht.
Cornelius hatte vergangene Woche erklärt, dass er aus Partei und Fraktion austrete, sein Stadtratsmandat jedoch weiter ausüben werde. Neben Cornelius sind drei weitere Stadträte ohne Fraktionszugehörigkeit – zwei von der NPD und Jan Kaboth von den Freien Bürgern.