Streit um Fassaden am Dresdner Neumarkt

Die Gesellschaft Historischer Neumarkt spricht sich in einem offenen Brief an den Stadtrat gegen das neueste Bauprojekt auf dem Dresdner Neumarkt aus. Denn dort will die CG-Gruppe einen Gestaltungswettbewerb über das Aussehen der Hausfassaden entscheiden lassen. Die Investoren-Gruppe will auf der Fläche hinter dem Polizeipräsidium zwischen Landhausstraße und Rampischer Straße Wohnungen errichten sowie das berühmte Palais Hoym wieder aufbauen. 130 Millionen Euro sollen investiert werden. Weil der Platz für den Wiederaufbau des Palais Riesch aufgrund einer Brandwand am Polizeipräsidium nicht ausreicht, fordert Torsten Kulke, Vorstand der Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden (GHND), zumindest die Fassade des Palais Riesch originalgetreu zu rekonstruieren.

Kulke kritisiert, dass die CG-Gruppe hier einen Fassadenwettbewerb durchführen will. „Dies lässt schlimme Befürchtungen, auch aufgrund vergangener Wettbewerbe am Dresdner Neumarkt, wieder wach werden“, heißt es in dem offenen Brief der GHND. Damit bezieht sich die Gesellschaft auf den Fassadenwettbewerb, den Neumarkt-Investor Michael Kimmerle, damals ausgerufen hatte. Der letztlich dabei empfohlene Entwurf fand weder beim Investor noch bei der GHND Anklang.

Neumarkt cg gruppe luftbild

Direkt an der Rückwand des Polizeipräsidiums entsteht der neue Gebäudekomplex mit dem Palais Hoym als Mittelpunkt. Quelle: Dähne Architekten

„Die Gesellschaft Historischer Neumarkt ist in diesem Fall gegen einen Fassadenwettbewerb“, heißt es nun in dem aktuellen Schreiben. „Dies würde bedeuten, dass sowohl das Bürgerbegehren, als auch der Aufstellungsbeschluss des Dresdner Stadtrates von 2008 für eine Gestaltungssatzung für das Palais Riesch und des dazugehörigen Gartenhauses negiert werden.“

Statt der Auslobung diverser Wettbewerbe, möchte die GHND, dass sich der Investor eindeutig zur orignalgetreuen Fassadenrekonstruktion des Palais Riesch verpflichtet. Kulke bittet die Stadträte vor der Bestätigung des Kaufvertrages, diese Forderung durchzusetzen. Das gelte nicht nur für die Außenwand des Palais Riesch, sondern auch für die Gebäudefassaden von Landhausstraße 3 und 13, sowie der Rampischen Straße 4 und 6. „Ein Verzicht darauf wäre nicht hinnehmbar.“ Zudem verweist die GHND darauf, dass es ein Angebot eines anderen Investors gebe, dem die Rekonstruktion des Palais Riesch vorschwebt.

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