Thema: Pegida

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Pegida-Chef Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen den Vorsitzenden des Pegida-Vereins Lutz Bachmann Anklage wegen Volksverhetzung erhoben (AZ: 201 Js 3262/15). Ihm wird vorgeworfen, am 19. September 2014 in mehreren Kommentaren auf einer öffentlich zugänglichen Facebook-Seite Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber unter anderem „Gelumpe“ oder „Viehzeug“ beschimpft zu haben, heißt es in einer heute verbreiteten Erklärung der Staatsanwaltschaft. „Dabei soll er in Kauf genommen haben, den öffentlichen Frieden zu stören, indem er die Menschenwürde der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, dadurch angegriffen hat, dass er sie beschimpfte und böswillig verächtlich machte und dadurch zum Hass gegen sie aufstachelte“, so die Staatsanwaltschaft.

Das Schöffengericht des Amtsgerichts werde nach Zustellung der Anklage über ihre Zulassung und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden und einen Verhandlungstermin bestimmen.

Eine über die Bachmann-Kommentare empörte Nutzerin hatte die entsprechenden Auszüge aus Facebook dokumentiert. Im Januar hatten dann mehrere Medien unter Bezug auf diese Auszüge darüber berichtet. Der private Facebook-Account von Lutz Bachmann, aus dem die Äußerungen stammen sollen, war gelöscht worden. Die Staatsanwaltschaft hatte damals Ermittlungen dementiert, weil sie, wie es ein Sprecher sagte, „nichts in der Hand hatte“. Inzwischen hat sich dies offenbar geändert.

Nach Bekanntwerden der Äußerungen war Bachmann als Pegida-Vereinschef zurückgetreten. Ein Teil der Mitgründer, inklusive der damaligen Pegida-Sprecherin Kathrin Oertel, hatte den Verein danach verlassen. Inzwischen ist Bachmann wieder Chef. Nur drei Wochen nach seinem Rücktritt hatte er seine Entschuldigung vom 21. Januar über unüberlegte Äußerungen („Dreckspack“, „Viehzeug“, „Gelumpe“) wieder zurückgenommen, als er auf der Pegida-Demo sagte, dass „jeder, wirklich jeder von uns sie schon einmal am Stammtisch benutzt hat“. Aus der versammelten Menge erklang damals lautstarke Zustimmung.