Im Streit um die fristlose Kündigung des designierten Semperoper-Intendanten Serge Dorny hat der Freistatt seine Niederlage eingeräumt. Man werde „finanzielle Ansprüche von Herrn Dorny begleichen, sofern sie juristisch berechtigt sind“, erklärte heute ein Sprecher des Kunstministeriums.
Er bestätigte auch, dass man gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes vom 26. Juli nicht weiter vorgehen werde.
„Die Erfolgsaussichten einer Beschwerde werden nach rechtlicher Prüfung als gering eingeschätzt, weil der Bundesgerichtshof nicht das gesamte Verfahren neu aufrollen könnte, sondern nur Einzelfragen prüfen würde; es würden also beispielsweise keine Zeugen vernommen“, heißt es in der Erklärung.
Mit dem Ziel, weitere Zeugen in dem Rechtsstreit vor Gericht auftreten zu lassen, war der Freistatt bereits bei seiner Berufung gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichtes Dresden im Juli vor dem Oberlandesgericht gescheitert (Az.: 8 U 1848/15).
Die finanziellen Ansprüche von Dorny ergeben sich aus zwei Verträgen. Aus dem Vorbereitungsvertrag hatte er bereits 66.000 Euro geltend gemacht. Weitere Forderungen könnten sich aus dem Intendantenvertrag ergeben – hier aus der Differenz seiner vertraglich fixierten Vergütung an der Semperoper von 2014 bis 2019 und seinem Einkommen als Intendant an der Oper Lyon ergeben. Bisher hatte Dorny-Anwalt Ernesto Loh eine Offenlegung dieser Einkünfte abgelehnt.
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