Die Pegida-Anführer Lutz Bachmann und Siegfried Däbritz dürfen nicht mehr als Versammlungsleiter agieren. Die Landeshauptstadt Dresden hat in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde verfügt, dass diese Festlegung bis zum 31. Oktober 2021 gilt. Letztmals wurde 2010 eine Person von der Versammlungsleitung ausgeschlossen. Die Stadt hat die Verfügung nicht nur den beiden Pegida-Anführern, sondern auch dem Pegida Förderverein zugestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verein die beiden nicht mit den Aufgaben einer Versammlungsleiters betraut, erläuterte Rathaussprecher Kai Schulz.
Bachmann kündigte auf der Facebook-Seite an, dass er mit einer einstweiligen Verfügung beim Dresdner Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung vorgehen wolle. „Die Begründung zu unserer Klage wird gerade ausgearbeitet und sobald fertig ans Gericht gesendet“, so Bachmann.
Die Versammlungsbehörde hat ihre Entscheidung damit begründet, dass Bachmann und Däbritz nicht den „besonderen Anforderungen genügen, die an eine verantwortliche Versammlungsleitung nach Maßgabe des Sächsischen Versammlungsgesetzes gestellt werden“.
Beide hätten ihre Unzuverlässigkeit als Versammlungsleiter mit den Aufrufen zu nicht angezeigten Versammlungen am 3. Oktober 2016 unter Beweis gestellt, so Schulz.
Bachmann und Däbritz könnten weiter an den Pegida-Demos teilnehmen und dort auch als Redner auftreten. Sie könnten auch „Versammlungen gegenüber der Behörde anzeigen und an deren Vorbereitung mitwirken“, heißt es. Nur müssten sie dann jemand anderes als Versammlungsleiter benennen. Däbritz war am vergangenen Donnerstag im Rathaus, als dort der Stadtrat tagte. Auf Fragen, was er dort wolle und mit wem er das Gespräch suche, wollte er jedoch nicht antworten.