Die von FDP/FB-Fraktionschef Holger Zastrow und verschiedenen Händlern geforderte Verlängerung der Weihnachtsmärkte in Dresden bis in den Januar ist nach Ansicht der Stadtverwaltung frühestens ab 2017 möglich. Bis 2016 würden die 2012 geschlossenen Konzessionsverträge gelten. Hier sei das Ende der Märkte zum 24. Dezember geregelt. „Die nachträgliche Abänderung eines solchen wesentlichen Ausschreibungsbestandteiles ist rechtlich sehr problematisch. Die Verträge wurden am 16. April 2014 vom Ausschuss für Wirtschaftsförderung bis zum Jahr 2016 verlängert“, erklärte Stadtsprecher Karl Schuricht auf Anfrage. Nach Auswertung der Märkte 2014 könnten aber Überlegungen über eine zeitliche Verlängerung der Märkte geführt werden, hieß es weiter. Die Ausschreibungen für die Weihnachtsmärkte 2017 würden im Frühjahr 2016 erfolgen. Bis dahin müsste eine Entscheidung für die nächsten Jahre getroffen sein.
Zastrow, der mit seiner Werbeagentur den Augustusmarkt veranstaltet, hatte im Dezember eine Verlängerung ins Gespräch gebracht und war damit bei vielen Händlern auf offene Ohren gestoßen. In der Zeit bis zum 6. Januar seien viele Touristen in der Stadt, aber auf den Straßen nichts los, so die Argumentation des Werbefachmanns. Insgesamt zehn Weihnachtsmärkte finden an verschiedenen Standorten in Dresden statt.
Nico Thierbach, Veranstalter des Hüttenzaubers auf dem Postplatz, begrüßt diese Initiative aus vollem Herzen. „Für die Zukunft würden wir uns freuen, den jährlichen Hüttenzauber bis zum Dreikönigstag betreiben zu dürfen“, sagte er. Dieser Plan sei bisher nicht umsetzbar, da der Hüttenzauber zu den offiziellen Weihnachtsmärkten der Stadt gehören würde. In diesem Jahr waren rund 250.000 Besucher in den Restaurants, auf den Curling-Bahnen und den 14 Hütten. Thierbach ist sicher, dass sich eine Verlängerung lohnen würde. Das Beispiel der „Rauhnächte“ im Dresdner Stallhof habe gezeigt, dass die Gäste das annehmen. Weil das Grundstück im Stallhof dem Freistaat gehört, enden die „Rauhnächte“ hier erst am 4. Januar.
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