Das Rathaus geht trotz zwischenzeitlich gesunkener Zuweisungen von Asylbewerbern weiter davon aus, dass 2016 etwa genauso viele Personen untergebracht werden müssen, wie im vergangenen Jahr. „In Ermangelung einer Prognose für die Zeit bis zum 31.12.2016 rechnen wir mit einer Zuweisung von etwa 4.200 Personen“, sagte Rathaussprecher Kai Schulz auf Anfrage. In den ersten elf Wochen des Jahres habe die Landesdirektion Sachsen insgesamt 752 Personen an die Stadt Dresden zur Unterbringung zugewiesen. Diese stammten vorwiegend aus Syrien (280) und Afghanistan (198) und seien in Wohnungen und anderen Objekten untergebracht worden. Im November und Dezember 2015 hatte die Stadt pro Woche zwischen 250 und 450 Asylbewerber aufgenommen, seit Jahresbeginn schwanken die Zahlen zwischen 50 und etwa 100.
Eine baldige Rückgabe der beiden noch belegten Turnhallen in der Mengtstraße/Thäterstraße und der Ginsterstraße an Schulen und Vereine stehe dennoch nicht in Aussicht, so Schulz. „Es ist unser erklärter politische Wille, dass die verbleibenden Turnhallen in absehbarer Zeit entbehrlich werden“, hat der für die Schulen zuständige Bürgermeister Peter Lames (SPD) heute im Gespräch betont. Die Turnhalle in der Schleiermacherstraße soll bis Mitte April geräumt werden, weil deren Abriss geplant ist.
Der Stadtrat hatte im Dezember 2015 ein Maßnahmepaket zur Schaffung neuer Unterbringungskapazitäten beschlossen und dabei die Vorstellungen der Stadtverwaltung in einigen Punkten deutlich korrigiert. Die Umsetzung der Änderungen ist jedoch in den meisten Fällen gescheitert. Die Vertragspartner hatten die Reduzierung von Mieten in Hotels oder Wohnungen ebenso wie eine weitere Befristung von Verträgen abgelehnt.
Stadtratsbeschluss vom Dezember und was realisiert wurde
So habe der Vermieter sein Angebot für das Hotel in der Wilhelm-Franke-Straße 90 zurück gezogen. Die Stadt hatte hier eine Kapazität von fast 1.000 Plätzen geplant. „Der Vertrag wurde nicht geschlossen“, so Schulz. Dies betreffe auch die geplante Anmietung von zwei Wohnobjekten mit insgesamt 65 Plätzen in der Großenhainer Straße 61 und 63. Weil der Vermieter die Anpassung der Mietkonditionen abgelehnt habe, sei auch hier der Vertragsabschluss gescheitert. In der Dresdner Straße 16 waren ab März 15 Plätze geplant. Auch hier habe der Vermieter das Angebot zurückgezogen.
In Betrieb gegangen seien dagegen die Hotels in der Strehlener Straße 20 und in der Fritz-Reuter-Straße 21. Bei den weiteren Objekten gibt es derzeit folgenden Stand:
- Katharinenstr. 9, ehemalige Feuerwache, 80 Plätze, bereits in Nutzung
- Boxberger Straße 1, Haus A, 144 Plätze, bereits in Nutzung
- Boxberger Straße 1, Haus B, 144 Plätze, im Umbau
- Ginsterstraße 1 und 3 – im Umbau
- Zur Wetterwarte 34, 60 Plätze, wird realisiert
- Buchenstraße 15 b, 43 Plätze, bereits in Nutzung
- Waltherstraße 23, 76 Plätze, bereits in Nutzung
Nach Hilbert-Aufruf: 60 Wohnungen von privaten Vermietern
Die Umsetzung der drei vom Rathaus geplanten Standorte für Wohncontainer mit 1.358 Plätzen hatte der Stadtrat im Dezember vor allem wegen der hohen Kosten für die Anschaffung der Container vertagt. Inzwischen hat sich erwiesen, dass der Bau von Leichtmetallhallen deutlich preiswerter ist. Darauf hatte Peter Darmstadt, zuständiger Abteilungsleiter in der Landesdirektion Sachsen, im Dezember bei einem Vor-Ort-Termin in der neu gebauten Erstaufnahmeeinrichtung am Dresdner Flughafen verwiesen. „Derzeit wird die Standortkonzeption überarbeitet“, so der knappe Kommentar von Rathaus-Sprecher Schulz.
Anfang November hatte Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) unter dem Eindruck der hohen Zuweisungszahlen durch das Land in einem dringenden Appell die Dresdner aufgerufen, Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen anzubieten. Insgesamt 60 Angebote seien für die Unterbringung berücksichtigt worden, sagte Schulz.
Der Stadtrat will morgen beschließen, dass das Rathaus vierteljährlich über die Entwicklung der Kosten bei der Unterbringung von Asylbewerbern im Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften informiert. Außerdem sollen die für die Unterbringung zuständigen Ämter wie Sozialamt, Jugendamt, Hochbauamt, Gesundheitsamt und Bürgeramt ermächtigt werden, die erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben bestreiten zu können, ohne dass der Stadtrat regelmäßig entsprechende Haushaltsbeschlüsse fassen muss.