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Verwaltungsgericht: Stadt darf Pegida-Versammlungsleitung nicht für 5 Jahre untersagen

Die Landeshauptstadt Dresden ist mit ihrem Antrag, Pegida-Anführer Lutz Bachmann für fünf Jahre die Versammlungsleitung von Pegida-Demos zu untersagen, gescheitert. Das Dresdner Verwaltungsgericht gab heute einem Einspruch des Vorsitzenden des Pegida-Fördervereins statt. Das sächsische Versammlungsrecht verlange eine Entscheidung für jede konkrete Veranstaltung, heißt es in der Begründung. Demnach sei das bis zum 31. Oktober 2021 ausgesprochene Verbot nicht durchsetzbar.

Vielmehr müsse die Versammlungsbehörde in jedem konkreten Fall prüfen, ob der Versammlungsleiter die erforderlichen Voraussetzungen erfülle und ob sie vom Veranstalter die Benennung eines anderen Versammlungsleiters fordere. Das Verwaltungsgericht widersprach der Auffassung, dass der Vorsitzende des beantragenden Vereins auch der Versammlungsleiter sein müsse. Dies, so das Gericht, „sei keine zwingende Regelung“.

Die Stadt hatte ihren Antrag gegen Bachmann und Orga-Team-Mitglied Siegfried Däbritz damit begründet, dass beide nicht den „besonderen Anforderungen genügen, die an eine verantwortliche Versammlungsleitung nach Maßgabe des Sächsischen Versammlungsgesetzes gestellt werden“. Bachmann und Däbritz hätten ihre Unzuverlässigkeit als Versammlungsleiter mit den Aufrufen zu nicht angezeigten Versammlungen am 3. Oktober 2016 unter Beweis gestellt, hatte Rathaussprecher Kai Schulz erklärt.

Das Verwaltungsgericht verwies in der Begründung der Entscheidung auch darauf, dass es die von der Stadt angeführten Verstöße gegen versammlungsrechtliche Vorschriften „keinesfalls für belanglos“ halte. Dies könnte als Hinweis darauf interpretiert werden, dass Einzelfallentscheidungen zu bestimmten Versammlungsleitern durchaus Erfolg haben könnten. Die Stadt hat jetzt zwei Wochen Zeit, eine Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu prüfen.