Dresden erhebt ab 1. Februar als erste deutsche Großstadt eine Kurtaxe

Ab Sonnabend kassiert Dresden als erste Großstadt in Deutschland von ihren Gästen eine Kurtaxe. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) hat dafür mit seinem heute bekannt gegebenen Beschluss den Weg frei gemacht. Die von einem Dresdner Hotelier beantragte einstweilige Anordnung gegen die Kurtaxe wurde vom 5. Senat des OVG abgelehnt.

„Wer am Sonntag aus Dresden abreist, muss zum ersten Mal Kurtaxe bezahlen. Bis zum 15. März müssen die Beherbergungsbetriebe dann auch die von ihnen im Monat Februar eingenommene Kurtaxe gegenüber dem Steuer- und Stadtkassenamt erklären und abführen“, erklärte Stadt-Sprecher Kai Schulz. Der Regionalverband Dresden des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), der die Klage des Hoteliers unterstützt hatte, hofft jetzt auf die Entscheidung des OVG im noch offenen Normenkontrollverfahren. OVG-Sprecher Peter Kober kündigte an, dass bis zum Sommer eine Entscheidung fallen soll.

„Jetzt kommt ein Wust an Bürokratie auf die Hotels, Pensionen und Jugendherbergen zu“, sagte Dresdens Dehoga-Geschäftsführer Gerhard Schwabe. Da noch kein Dienstreisender einen Antrag auf Erlass der Kurtaxe stellen konnte – dies muss 6 Wochen vor Antritt der Reise geschehen – müssten erst einmal alle Reisenden die 1,30 Euro zahlen. Wer das Geld zurück haben will, muss Formulare ausfüllen. Es werde sich zeigen, ob die Hotels die ausgefüllten Formulare als eine Serviceleistung an die Stadt schicken oder dies dem Gast überlassen.

Als eine gute Nachricht für Dresden hat Peter Lames, SPD-Fraktionschef im Stadtrat die Entscheidung bezeichnet. „Sie bestätigt den schon längst gemachten Vorschlag der SPD-Fraktion, Übernachtungsgäste in Dresden an der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben zu beteiligen“, sagte Lames.

Der Dresdner Hotelier hatte seinen Antrag auf Aussetzen der Kurtaxe damit begründet, dass die mit der Kurtaxe zu finanzierenden Einrichtungen keine Fremdenverkehrseinrichtungen seien, sondern überwiegend von den Einwohnern der Stadt Dresden und Tagestouristen besucht würden. Von denen dürfe jedoch keine Kurtaxe erhoben werden. Außerdem seien die mit der Kurtaxe zu finanzierenden Kosten nicht ordnungsgemäß ermittelt worden.

Weil diese Fragen in dem Verfahren über die einstweilige Verfügung vom OVG nicht abschließend geklärt werden konnten und die Richter keine gravierenden Belastungen der Hoteliers durch das Einziehen der Kurtaxe sehen, wurde der Antrag abgelehnt. Das bedeute jedoch noch keinen Vorgriff auf die Entscheidung im Hautpsacheverfahren, sagte Gerichtssprecher Kober. Sollten die OVG-Richter zu dem Schluss kommen, dass die Kurtaxe nicht rechtmäßig ist, müsse die Stadt alle von den Touristen einkassierten Gelder wieder zurück zahlen.

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