Nach dem Stopp des Stadtratsbeschlusses für die Bebauungspläne “An der Herzogin Garten” und “Wohnen am Querweg“ geht die CDU-Fraktion in die Offensive. Weil dem Bauherrn des Millionenprojekts „An der Herzogin Garten“ faktisch zwei Monate in der weiteren Planung fehlen, fordert die CDU-Fraktion die beiden Linken-Stadträte auf, ihren Antrag auf Erlass der Einstweiligen Anordnung zurückzuziehen. Dies sei bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist möglich, so die CDU-Fraktion am Mittwoch.
So könnten die beiden Stadträte Jens Matthis und Hans-Jürgen Muskulus der Fraktion Die Linke beweisen, dass es ihnen nur „darum ging, das ordnungsgemäße Verwaltungshandeln in Vorbereitung der Stadtratssitzung sicherzustellen und nicht darum, nicht genehme Beschlüsse zu durchkreuzen“, so Hanns-Joachim Brauns, baupolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Dresdner Stadtrat. Die Rücknahme beseitige nicht die gerichtliche Bewertung, jedoch die negativen Folgen, die die Investoren der geplanten Baustellen treffen.
„Gehen die Antragsteller nicht diesen Weg, zeigte das, dass es der Fraktion Die Linke sehr wohl darum geht, nicht genehme Beschlüsse unter Inkaufnahme von Schäden für Investoren und Wohnungssuchenden zu torpedieren“, so Brauns weiter. Der Linken-Fraktionsvorsitzende André Schollbach hatte betont, es sei nicht die Absicht gewesen, die nicht inhaltlich mitgetragenen Stadtratsbeschlüsse zu stoppen, sondern das fehlerhafte Verwaltungshandeln aufzuzeigen.
Das Verwaltungsgericht Dresden hatte die Stadtratsbeschlüsse für die Bebauungspläne “An der Herzogin Garten” und “Wohnen am Querweg” vorläufig ausgesetzt. Die beiden Stadträte der Fraktion Die Linke hatten per Eilantrag mitgeteilt, zu der Stadtratssitzung nicht rechtzeitig informiert und geladen worden zu sein. Nach der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt Dresden sind die Stadträte mindestens sechs Tage vor dem Sitzungstag zu laden. Dabei ist ihnen die Tagesordnung mitzuteilen und ihnen sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Die Ladung und die Sitzungsunterlagen waren den beiden Stadträten nicht wie üblich an die Privatadresse, sondern an die Geschäftsstelle ihrer Fraktion im Rathaus übersandt worden. Hier hätten sie die Ladung erst am 8.7.2014 erhalten und seien nicht in der Lage gewesen, sich auf die Sitzung ordnungsgemäß vorzubereiten. Das Gericht hatte den Eilanträgen zugestimmt.
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