Thema: Stadtrat

Über Kurtaxe, Bettensteuer, Kulturabgabe oder Matratzen-Maut

Gegen die Einführung einer Kurtaxe haben sich heute Dresdens Liberale und der Sächsische Heilbäderverband ausgesprochen. Über eine entsprechende Satzung will der Dresdner Stadtrat morgen beraten und entscheiden. Demnach sollen Touristen künftig 1,30 Euro zahlen. Eine Touristenabgabe unter dem Begriff Kurtaxe hält Karl Ludwig Resch, Präsident des Sächsischen Heilbäderverbandes, für „abenteuerlich“. Er habe Verständnis für „Dresdens Anliegen, die Touristen an den Kosten des Kulturangebotes der Stadt zu beteiligen“, meldete aber in einer Erklärung Zweifel an, „dass dies mit dem Sächsischem Kommunalabgabengesetz vereinbar ist. “

FDP gegen Kurtaxe

Wollen keine Kurtaxe: Holger Zastrow(r.) und Johannes Lohmeyer haben Dresden schon mal umbenannt. Foto: FDP Dresden

Auch die Liberalen zeigten sich kritisch. Gemeinsam haben sich der FDP-Fraktionsvorsitzende Holger Zastrow und der FDP-Kreisvorsitzende Johannes Lohmeyer gegen die Einführung einer Kurtaxe stark gemacht und zeigten das neue Ortsschild „Bad Dresden“. „Dresden ist mit Sicherheit eine Kunst- und Kulturstadt, aber keine Kurstadt.“, kommentierte Zastrow die aktuellen Pläne. „Die Einführung der Kurtaxe wäre ein enormer Imageschaden für Dresden.“, fügt der FDP-Kreisvorsitzende und Hotelier Lohmeyer hinzu. Man schaffe hier „ein bürokratisches Monstrum mit einer Fülle rechtlicher Unwägbarkeiten zum Schaden der Dresdner Tourismuswirtschaft“, so Lohmeyer und prognostizierte eine Auseinandersetzung vor Gericht zu dem Thema.

Um die Touristen-Abgabe gibt es in vielen deutschen Städten Streit. Vor zwei Wochen hat der Stadtrat in Potsdam einen Vorstoß von SPD-Bürgermeister Jann Jakobs zur Einführung von  Bettensteuer und Tourismusabgabe ausgebremst.  Beabsichtigt war hier, dass die Gewerbetreibenden eine Tourismusabgabe und die Hotels eine Bettensteuer zahlen. In Berlin wurde die Einführung einer Bettensteuer von Juli 2013 auf auf das kommende Jahr verschoben. Zu entsprechenden Satzungen in Bingen, Trier, Köln oder Dortmund hat es Prozesse und Urteile gegeben. So befand das Oberverwaltungsgericht Münster (NRW) mit Bezug auf die Kölner Satzung, dass der Hotelier nicht zweifelsfrei überprüfen könne, ob eine Übernachtung dienstlich oder touristisch bedingt sei. Die Erhebung der Steuer sei darum nicht umsetzbar.

In Meißen werden seit 2012 mit einer Kulturförderabgabe Eintrittskarten zu Kulturveranstaltungen mit Beträgen zwischen 25 bis 75 Cent besteuert. Allerdings haben hier das für die Rechtsaufsicht zuständige Landratsamt und das sächsische Innenministerium diese Abgabe als rechtswidrig eingestuft. Im thüringischen Weimar dagegegen wird die Kulturabgabe seit 2005 erhoben, in Erfurt gibt es seit zwei Jahren Streit um die Umsetzung dieser Abgabe.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA lehnt entsprechende Abgabe, egal unter welchem Namen, „aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen“ grundsätzlich ab, heißt es in entsprechenden Erklärujngen.