Thema: Stadtrat

Stadtrat Unterlagen 70 Sitzung

Eilantrag der Linken: Verwaltungsgericht soll Stadtratsbeschlüsse aufheben

Die Stadträte Jens Matthis und Hans-Jürgen Muskulus von der Fraktion Die Linke wollen die Beschlüsse der letzten Stadtratssitzung vom Dresdner Verwaltungsgericht aufheben lassen. Gerichtssprecher Robert Bendner bestätigte auf Anfrage den Eingang eines entsprechenden Eilantrages (Aktenzeichen 7 L 590/14).  Das Gericht werde ohne mündliche Verhandlung entscheiden, ein Termin stehe noch nicht fest, so Bendner.

Matthis und Muskulus hatten vor Beginn der Sitzung am 10. Juli wegen nicht fristgerechter Ladung Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) eine Rüge ausgesprochen. Beide Stadträte beanstandeten, dass ihnen das dicke Paket mit den Unterlagen nicht die gefordeten sechs Tage vor der Sitzung zugestellt wurde. Matthis hatte verlangt, die Beratung des Stadtrates nach der aktuellen Stunde zu beenden.

Orosz hielt dagegen, dass drei Zustellversuche auf dem Postweg gescheitert seien. Die Unterlagen wären dann in der Fraktionsgeschäftsstelle verfügbar gewesen. „Der Sitzungstermin ist den Stadträten bekannt, die Tagesordnung sowie sämtliche Sitzungsunterlagen, auch nicht öffentliche, können online aus dem Gremieninformationssystem gezogen werden. Die Stadträte haben somit innerhalb der Ladungsfrist Zugriff auf alle erforderlichen Informationen“, erklärte Stadtsprecher Kai Schulz.

Die beiden Stadträte werden von ihrem Fraktionsvorsitzenden, André Schollbach vertreten. Der Rechtsanwalt hatte während der Stadtratssitzung erklärt, dass alle Beschlüsse unter dem Makel schwerer Verfahrensfehler leiden werden. „Sie sind juristisch schlecht beraten“, hatte er zu Orosz gesagt und ihr empfohlen, seinen Rat anzunehmen. „Kostet auch nix“,  so Schollbach. Jetzt prüft das Verwaltungsgericht den Vorgang.

In der Stadtratssitzung waren eine Reihe wichtiger Beschlüsse gefasst worden, so zur Weiterplanung der Hafencity, zum Hochwasserschutz, zur Weiterführung des mobilen Begleitservices aber auch Personalentscheidungen wie die Abberufung des Eigenbetriebsleiters Sportstätten.