Thema: Stadtrat

Oberbürgermeisterin Auftrag

Immer noch: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt …

Wenn der Stadtrat am Donnerstag zu seiner 10. Sitzung in dieser Legislaturperiode zusammenkommt, wird es wieder vielfältige Aufträge an die Oberbürgermeisterin geben. Richtig, an die Oberbürgermeisterin. Obwohl die Stelle seit 1. April nicht mehr besetzt ist. Helma Orosz hatte sich Ende Februar aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurückgezogen, war aber unter anderem wegen Resturlaubstagen bis Ende März offiziell da. Seitdem führt Dirk Hilbert (FDP) als Erster Bürgermeister die Geschäfte.

Er vertritt die Oberbürgermeisterin, ohne dass er sich amtierender Oberbürgermeister nennen dürfte, erklärt Stadtsprecher Kai Schulz. „Auch wenn die Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin derzeit nicht besetzt ist, gibt es gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung weiterhin das Organ Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin. Somit ist es richtig, wenn das Organ ‚die Oberbürgermeisterin‘ weiterhin auf Beschlussvorlagen etc. stehen bleibt“, erläutert Schulz weiter.

Außerdem sehe die Gemeindeordnung die Vertretung durch den Ersten Bürgermeister vor. Da Hilbert nicht als Amtsverweser eingesetzt wurde, ist er auch kein amtierendes Stadtoberhaupt. Ein Amtsverweser wird vom Stadtrat eingesetzt, wenn der Oberbürgermeister über längere Zeit sein Amt nicht ausüben kann. In diesem Fall war dies nicht notwendig, da der Wahltermin für die Oberbürgermeister-Wahl bereits feststeht. Am 7. Juni wird gewählt. „Eine Änderung von Beschilderungen, Kopfbögen etc. wäre somit nicht korrekt“, stellt Schulz klar.

Aus diesem Grund steht auch auf den aktuellen Vorlagen für die Stadtratssitzungen immer noch die Oberbürgermeisterin. Die Vertreter der rot-grün-roten Stadtratsmehrheit stören sich in keiner Weise an dieser Formalie. Wenn die von ihnen unterstützte Bewerberin Eva-Maria Stange (SPD) die Wahl gewinnt, bleibe es bei Aufträgen an die Oberbürgermeisterin, heißt es dort. Bis dahin muss Hilbert die Aufträge abarbeiten.