Straßenlaub – Stadt verweist auf Pflichten der Grundstückseigentümer

86 der 431 Straßen und Plätze im Stadtbezirk Pieschen werden von der öffentlichen Stadtreinigung betreut. Dort beseitigen Mitarbeiter der Stadt derzeit auch das abgefallene Herbstlaub. Für die Laubentsorgung auf Straßen und Gehwegen, die nicht zur öffentlichen Straßenreinigung gehören, seien die angrenzenden Grundstückseigentümer zuständig, betonte Detlef Thiel, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft. Sie könnten das eingesammelte Laub gebührenfrei bei allen städtischen Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmestellen abgeben. Die Frist dafür reiche bis zum 22. Dezember. „Das Angebot besteht extra für die Anlieger, denn immerhin gibt es rund 54.000 Straßenbäume in Dresden“, erklärte Thiel. Hausmeisterdiensten und gewerblichen Dienstleister seien davon ausgenommen.

Das Herbstlaub beeinträchtige die Verkehrssicherheit, sei eine Unfallgefahr für Passanten und verstopfe Gullys, appellierte Thiel an die Anlieger. Neben den öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen reinige die Stadt auch 623 städtischen Park- und Grünanlagen sowie 210 kommunalen Spielplätze. Das Laub werde anschließend zu Kompost verarbeitet.

Das Laub aus Privatgrundstücken und -gärten könne ebenfalls bei den städtischen Annahmestellen abgegeben werden, allerdings nicht kostenlos. Einzige Ausnahme bilde das von der Miniermotte befallene Kastanienlaub. Für alles andere Laub fällt eine Gebühr an(bis zu einem Kubikmeter – 0,50 Euro pro 0,2 Kubikmeter, bei mehr als einem Kubikmeter 2,75 Euro für jeden angefangenen Kubikmeter).

Die Stadt führt einen Kalender für die Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege. Daraus gehen Tage und Uhrzeiten hervor, zu denen die Anwohner zum Beispiel die Straßen selbst und Parkbuchten freiräumen könnten.

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