Vereine, kulturelle Einrichtungen, Bildungs-, Gesundheits- und Jugendeinrichtungen sowie Gaststätten und Sportstätten können noch bis zum 11. Januar Gelder aus dem Förderprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ beantragen. Aus dem vom Freistaat aufgelegten Programm würden der Stadt Dresden 290.100 Euro zur Verfügung stehen, erklärte heute ein Rathaussprecher. Gefördert würden Investitionen bis zu 25.000 Euro, wenn damit bestehende Barrieren abgebaut würden.
Zuschüsse gebe es zum Beispiel für den Einbau barrierefreier Toiletten, für den Einbau von Rampen, Treppenliften, automatischen Türöffnern, Türverbreiterungen und ähnlichem für Rollstuhlnutzer und Menschen mit Gehbehinderung. Gefördert würden auch technische Lösungen für Menschen mit Hörbehinderungen, insbesondere mittels induktiver Höranlagen und Informations- und Orientierungselemente für Menschen mit Sehbehinderungen, wie zum Beispiel tastbare Lagepläne, Informationstafeln und Hinweise oder Leiteinrichtungen mit akustischer oder taktiler Information.
Das Stadtplanungsamt, die Beauftragte und der Beirat für Menschen mit Behinderungen werden die eingegangenen Vorschläge bewerten, so der Rathaussprecher, und nach ihrer Dringlichkeit bewerten. Antragsteller für Maßnahmen mit hoher Dringlichkeit würden ab Februar 2019 zur qualifizierten Antragstellung aufgefordert. Ab April sollen dann die Fördergelder ausgereicht werden.
Aus dem seit 2014 laufenden Förderprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz erhielten bisher 80 Einzelmaßnahmen in Dresden einen Zuschuss.
Förderanträge digital oder per Post bis zum 11. Januar 2019 an:
- per Post: Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadterneuerung
Freiberger Straße 39, 01067 Dresden - per E-Mail: stadterneuerung@dresden.de
- per Fax: 0351-4883816
- mehr Informationen zum Förderprogramm
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