Kleingartenpark Hansastraße: Handel mit Gebrauchtwagen muss schließen

Der Gebrauchtwagenhandel im Kleingartenpark Hansastraße ist unzulässig. Das ist das Ergebnis des inzwischen abgeschlossenen bauordnungsrechtlichen Verfahrens. Der Grundstückseigentümer hatte eine Nutzungsänderung eines Gartenhauses in ein Büro beantragt. Außerdem wollte er auf der Fläche von vier Kleingärten einen Gebrauchtwagenhandel mit 28 Stellplätzen einrichten. Weil sich die gewünschte Nutzungsänderung nicht legalisieren ließ, sei der Bauantrag zurückgezogen worden, informierte Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne) jetzt im Rahmen der Beschlusskontrolle die Stadträte und den Kleingartenbeirat.

Der Stadtverband der Kleingärtner hatte sich bereits im Mai 2020 an Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) gewandt, um Klarheit über die aus seiner Sicht illegale Nutzung der Flächen durch einen Gebrauchtwagenhandel zu bekommen. Weil ein Antwort ausblieb, wurde das Thema in den Sitzungen des Kleingartenbeirates am 15. Juli und am 23. September aufgerufen. Der Kleingartenbeirat ist einer von sechs Beiräten, die den Stadtrat vor seinen Entscheidungen beraten. In ihm sitzen Vertreter der Stadtratsfraktionen und von Vereinen oder anderen Interessengruppen – in diesem Fall vom Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde e.V.“.

Baubürgermeister Kühn betont in seinem Schreiben, dass der Eigentümer der ehemaligen Gärten mit seinen Anträgen auf Nutzungsänderung einen zulässigen Weg beschritten habe. Darum hatte die Bauaufsicht während des laufenden Verfahrens die Nutzung der Fläche als Gebrauchtwagenhandel nicht gestoppt. „Der Autohandel könnte möglicherweise genehmigungsfähig sein“, hieß es darum auf eine Anfrage von Pieschen Aktuell im September. Zudem habe keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestanden.

Allerdings musste das Gelände nach der Entscheidung nicht sofort geräumt werden. „Ende November 2020 wurde durch den Bevollmächtigten des Eigentümers um eine Frist zur Beräumung des Grundstücks bis zum 31. März 2021 gebeten“, teilte Kühn mit und fügt hinzu. „Diese Frist wird dem Eigentümer auf Grund der gegenwärtigen Situation und den damit einhergehenden Beschränkungen eingeräumt.“ Stefan Engel, SPD-Stadtrat aus Pieschen, erwartet, dass hier dann wieder Gärten entstehen. Das sei jedenfalls die für diese Fläche vorgesehene Nutzung. „Ich finde es gut, dass die Stadtverwaltung gegen solche Nutzungsverstöße vorgeht. Auch künftig sei es wichtig, Grünflächen langfristig zu sichern“, sagte er.

Für den Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde e.V.“ war von Anfang an klar, dass der Autohändler dort schnellstens verschwinden müsse. „Eine gewerbliche Nutzung der Flächen im Kleingartenpark Hansastraße ist prinzipiell ausgeschlossen“, hatte Vereinsgeschäftsführer Frank Hoffmann betont. Im Flächennutzungsplan der Stadt Dresden ist der angesprochene Bereich „als Grün- und Freifläche mit der Zweckbestimmung Dauerklein-, Nutz- und sonstige Gärten dargestellt“. Das gilt auch für die Flurstücke 1440/1 und 1441/1 der Gemarkung Dresden-Neustadt.

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