Anwohner in der Tichatscheckstraße befürchten den Verlust einer grünen Oase. Hinter den Häusern im oberen Bereich der Tichatscheckstraße, der GuthsMuthsstraße und der Henricistraße erstreckt sich eine größere, mit Bäumen und Sträuchern bewachsene, Grünfläche. Bis Ende 2018 gab es hier sogar Gartenparzellen. Seit April 2019 ist das knapp 3.000 Quadratmeter große Areal mit Bauzäunen abgeteilt. Auch die Zugänge zu dem Grundstück neben der Tichatscheckstraße 37 und der Henricistraße 12 sind versperrt. „Betreten verboten“-Schilder zeugen davon, dass der Eigentümer keine Nutzung mehr durch die anliegenden Mieter möchte.
„Viele junge Familien sind in den vergangenen Jahren gerade wegen der großzügigen Grünflächen und der Gartenparzellen hierher gezogen“, erzählt Jette Schwick. Sie hat selbst einen verwilderten Garten wieder auf Vordermann gebracht und spricht jetzt für zehn Familien mit 16 Kinder im Alter zwischen zehn Monaten und sieben Jahren. Die Kinder seien hier miteinander groß geworden, die Erwachsenen zu einer Gemeinschaft geworden. Das Areal habe einen großen Identifikationswert für die Anwohner. Das Grün hinterm Haus bedeute Lebensqualität. „Jetzt befürchten wir, dass der Eigentümer alle Bäume roden möchte. Das möchten wir gern verhindern“, sagt sie.
Versuche, mit dem Besitzer eine Zwischennutzung auszuhandeln, seien gescheitert. „Wir hätten auch die Sicherungspflicht übernommen“, sagt Jette Schwick. Jetzt sehe es eher so aus, als wolle der Besitzer hier vollendete Tatsachen schaffen, um sein Grundstück möglicherweise als Bauland zu vergolden. Ein Antrag für ein Bauvorhaben liege derzeit beim Bauaufsichtsamt nicht vor, hieß es aus dem Rathaus. Eine ähnliche Antwort haben die Bewohner der Tichatscheckstraße 37 auch vom Umweltamt erhalten. „Zur Zeit sind der Stadt keine Genehmigungsverfahren zu diesem Grundstück bekannt. Demzufolge dürfen die vorhandenen Gehölze nicht gefällt oder gerodet werden“, heißt es in einem Schreiben an die Mieter.
Die Familien hoffen darauf, dass im Innenbereich ohnehin nicht gebaut werden darf. Einzig Lückenbebauungen entlang der Straßen sollen hier möglich sein. „Sollte der Eigentümer verkaufen, wünschen wir uns einen neuen Besitzer, der das innerstädtische Grün erhält und den Anwohnern zugänglich macht“, drückte Jette Schwick die Hoffnung der Familien aus.
„Der Vorgang ist dem Umweltamt schon bekannt“, antwortete Rathaussprecherin Anke Hoffmann auf ein Anfrage des Onlinejournals Pieschen Aktuell. „Für die Fällung der Gehölze liegt derzeit keine Genehmigung vor“, stellte sie klar. Der Eigentümer sei durch das Umweltamt bereits informiert, „dass die Fällung einen Eingriff nach Sächsischem und Bundes-Naturschutzgesetz darstellt, für den er eine naturschutzrechtliche Genehmigung einholen muss. Dies hat er nicht beantragt, somit darf vorerst auch nicht gefällt werden“, fügte sie hinzu.
Das klinge nicht nach einer endgültigen Entscheidung, sondern eher nach einem Aufschub, meint Jette Schwick und hofft zusammen mit den anderen Familien auf eine Lösung, bei der das Grün erhalten bleibt.
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