Neue Richtwerte für Corona-Regeln: Warnstufe und Überlastungsstufe

Inzidenzwerte von 10 und 35 sowie Warnstufe und Überlastungsstufe. Das sind die neuen Richtwerte für Freiheiten und Einschränkungen beim Leben mit dem Corona-Virus, die das Kabinett heute verabschiedet hat. Sie sollen ab Donnerstag, 26. August, bis zum 22. September gelten. Demnach ist die „Öffnung sowie Inanspruchnahme von Geschäften, Einrichtungen, Veranstaltungen u. a. unter Einhaltung eines schriftlichen Hygienekonzeptes fortan inzidenzunabhängig möglich“, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung.

Anstelle der bisherigen Orientierung an den regionalen Inzidenzwerten, spielen zukünftig die bereits bekannten Indikatoren der mit Covid-19-Patienten belegten Krankenhausbetten auf der Normal- und der Intensivstation eine bedeutendere Rolle. Auch hier gelte die „5+2-Regel“, d.h. die Schwellenwerte der Auslastung müssen an fünf aufeinander folgenden Tagen erreicht sein um ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen in Kraft zu setzen. Die sogenannte „Vorwarnstufe“ werde bei einer Belegung von 650 Betten auf den Normalstationen oder 180 Betten auf den Intensivstationen im Freistaat erreicht.

Für die Überlastungsstufe gelten 1.300 Betten auf der Normal- oder 420 Betten auf der Intensivstation als Richtschnur. Dann sind private Zusammenkünfte auf Angehörige des eigenen Hausstandes und auf eine weitere Person begrenzt. Geimpfte, Genesene sowie Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen bei der Zählung nicht berücksichtigt werden. Die Verordnung mit den detaillierten Regelungen werde im Laufe des Mittwochs auf der folgenden Seite veröffentlicht, heißt es in einer Pressemitteilung: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Der landesweite Inzidenzwert lag heute bei 14,7. In Dresden betrug er 24,4. Mit 27,9 war er – bezogen auf Landkreise und kreisfreie Städte –  nur im Landkreis Leipzig noch höher.

Vollständiger Präsenzunterricht angestrebt

Verabschiedet hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung auch eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung für den Schuljahresstart. „Unser oberstes Ziel bleibt, im neuen Schuljahr den Präsenzunterricht vollständig zu gewährleisten“, erklärte Kultusminister Christian Piwarz (CDU). In der neuen Verordnung ist ein inzidenzunabhängiger Präsenzunterricht verankert. Eine landesweite Schulschließung ist nicht vorgesehen. Auch die Schulbesuchspflicht gilt im neuen Schuljahr wieder für alle.

Zudem müssen sich alle, die nicht geimpft oder genesen sind, einmal die Woche testen, wenn die Inzidenz unter 10 liegt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz darüber, finden die Tests wieder zweimal die Woche statt. Die Maskenpflicht setzt ab einer Inzidenz von 35 ein, außer in der Grund- und Förderschule. Diese grundlegenden Maßnahmen sollen auch als Leitplanken für den weiteren Schuljahresablauf dienen, betonte Piwarz.

„Die Verordnung stellt einen Paradigmenwechsel im Vergleich zu den bisherigen Corona-Schutz-Verordnungen der Staatsregierung dar“, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Haus von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Es werde auch weiterhin dringend empfohlen, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Eine Mund-Nasen-Bedeckung soll getragen werden, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen, ohne dass der empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Großveranstaltungen seien unter der Maßgabe zulässig, dass eine Kontakterfassung erfolgt, die Besucher einen negativen Test, Geimpften- oder Genesenennachweis erbringen und ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Abseits des eigenen Platzes müssten alle Besucher einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Erst ab einer Inzidenz von über 35 greifen erneut Einschränkungen. Dann gelten die Pflicht zur Kontakterfassung und Vorlage eines Genesenen-, Geimpften- oder negativen Testnachweises.

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