Kostenlos oder nicht – gute und schlechte Erfahrungen mit neuen Corona-Test-Regeln

Gute und schlechte Erfahrungen hat Carsten Olzmann schon am ersten Tag der nun wieder kostenpflichtigen Corona-Tests gemacht. Am späten Nachmittag wurde er gestern in seinem Testzentrum in der Leipziger Straße von einem Mann tätlich angegriffen. Vorangegangen war eine Debatte, in der der Mann einen kostenlosen Test verlangte. „Er hat dies mit seinem Glauben begründet“, sagte Olzmann. Die Ausnahmeregeln für einen kostenlosen Corona-Test sehen eine solche Begründung jedoch nicht vor. Das, so Olzmann, habe er dem Mann auch erklärt. Erst nachdem dieser von seiner Forderung nicht abrückte, habe er ihn aufgefordert, die Räumlichkeiten zu verlassen. Daraufhin habe der Mann auf ihn eingeschlagen. Alarmierte Polizeibeamte hätten den Mann dann des Hauses verwiesen. Wie es im Polizeibericht heißt, wurden gegen den 43-jährigen Deutschen Anzeigen wegen Hausfriedensbruch sowie Körperverletzung gefertigt.
„Ich hatte das Gefühl, dass der Mann es auf den Krawall abgesehen hatte“, blickt Carsten Olzmann heute zurück. Ein Kunde habe ihm dann erzählt, dass der Mann den Vorgang in den sozialen Medien auch entsprechend verbreitet und kommentiert habe. Er habe jetzt bei der Stabsstelle des Sozialministeriums angefragt, ob es neben den bereits bestehenden Ausnahmen auch für die Impfablehnung aus Glaubensfragen Regelungen geben werde, sagte Olzmann.
Auch in anderen Fällen herrsche noch Unklarheit. Wenn zum Bespiel jemand seine Angehörigen in einem Pflegeheim besuchen möchte, müsse er sich testen lassen – auch wenn er geimpft ist. Das kann bei regelmäßigen Besuchen schnell teuer werden. Im Impfzentrum in der Leipziger Straße wird der Schnelltest für 12 Euro angeboten. Einzige Chance sind hier eigene Testkapazitäten in den Pflegeeinrichtungen oder auch in Krankenhäusern. Auch dort bestehe Testpflicht für Besucher – auch für Geimpfte.
Ansonsten war der erste Tag mit den kostenpflichtigen Corona-Tests im Testzentrum in der Leipziger Straße reibungslos verlaufen. Auch bei den Teilnehmer eines Kurses „Erste Hilfe am Säugling, Kleinkind und Kind“ sei die Neuregelung der Corona-Tests auf Verständnis gestoßen. Wer nicht unter die Ausnahme fiel, habe sich einfach testen lassen, erzählte Olzmann und verwies darauf, dass der Vorfall mit dem tätlichen Angriff eine Ausnahme war. Und er hofft, dass das auch so bleibt.
Kostenlose Tests gibt es nach den jetzigen Regeln für alle, die jünger als 18 Jahre sind. Hier reicht ein amtlicher Ausweis mit Foto als  Nachweis. Auch Schwangere und stillende Mütter können sich weiterhin gratis testen lassen, wenn sie sich mit ihrem Mutterpass ausweisen. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, benötigt ein ärztliches Zeugnis, mit Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie Angaben zum Aussteller des Attests. Eine Diagnose sei nicht erforderlich. Eine weitere Gruppe von Personen sind diejenigen, die vom Gesundheitsamt ein Schreiben erhalten haben, ihre Quarantäne mit einem Test zu beenden. Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen – zum Beispiel Sputnik – geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
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