Ratgeber Recht: Wir lieben uns – wozu dann ein Ehevertrag?

Entschließen sich Paare zu heiraten, hängt der Himmel voller Geigen. Selbstverständlich beschäftigen sich die Verliebten dann lieber mit der Wahl des Brautkleides, der Gästeliste und der Zusammenstellung des Hochzeitsmenüs. Demgegenüber ist die Frage, ob man einen Ehevertrag braucht, unromantisch und stellt die Beziehung bereits vor der Hochzeit auf die Probe. Hiervon sollten sich Paare jedoch nicht verunsichern lassen. Denn mal ehrlich: Wer würde eine lebenslange Verpflichtung eingehen, ohne sich vorab Gedanken über die Folgen zu machen?

Was regelt der Ehevertrag?

Grundsätzlich kann ein Ehevertrag alles, was Sie und Ihr Partner möchten, regeln. Sämtliche Punkte können sehr genau den Wünschen der Ehepartner angepasst werden. Hierzu gehören insbesondere Vereinbarungen zum Güterstand. Wird kein Ehevertrag geschlossen, leben die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem wird im Falle einer Scheidung sämtliches Vermögen, was während der Ehe hinzuerwirtschaftet wurde, hälftig geteilt.

Ein Ehevertrag kann hier insbesondere für Unternehmer sinnvoll sein. Denn wächst das Unternehmen während der Ehe stark und steigt im Wert, kann im Falle der Ehescheidung die Ausgleichszahlungspflicht an den anderen Ehegatten das Unternehmen wirtschaftlich gefährden. Hier bieten sich beispielsweise Regelungen an, in welchen man das Unternehmen aus dem Zugewinnausgleich ausschließt. Wollen die Partner im Fall einer Scheidung überhaupt keinen Ausgleich des Zugewinns, müssen sie eine sogenannte Gütertrennung vereinbaren. Dadurch entfallen Ausgleichsansprüche im Fall der Scheidung komplett.

Regelungen zum Versorgungsausgleich möglich

Im Ehevertrag können auch Regelungen zum Versorgungsausgleich getroffen werden. Der Gesetzgeber sieht im Versorgungsausgleichsgesetz vor, dass bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zur Hälfte jeweils dem anderen gutgeschrieben werden. Dies kann zu ungerechten Ergebnissen führen, beispielsweise dann, wenn ein Ehegatte selbstständig ist und nicht in eine eigene Altersvorsorge einzahlt, der andere Ehegatte während der Ehezeit aber nichtselbstständig erwerbstätig ist und deshalb Rentenanwartschaften erwirbt. Er müsste diese dann bei der Scheidung ausgleichen, auch wenn er vielleicht am Unternehmen überhaupt nicht partizipiert. In diesen Fällen, aber auch dann, wenn beide Ehegatten bereits ausreichende eigene Versorgungsanwartschaften erworben haben, empfiehlt es sich, den Versorgungsausgleich auszuschließen.

Unterhaltsansprüche regeln

Nach der Ehe bestehen gesetzliche Unterhaltsansprüche, wenn ein Ehegatte nicht in der Lage ist, für seinen Unterhalt selbst zu sorgen. Dies kann beispielsweise wegen der Betreuung gemeinschaftlicher Kinder, aus Altersgründen oder wegen Krankheit der Fall sein. Das neue Unterhaltsrecht hat die Voraussetzungen für den Unterhalt jedoch erheblich eingeschränkt. In der Regel müssen sich Geschiedene spätestens ab dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes schnellstmöglich einen Job suchen. Auch hier kann ein Ehevertrag Sicherheit bieten. Die Partner können festhalten, dass ein Ehegatte nach gemeinsamem Entschluss seinen Beruf aufgegeben und sich um die Kinder gekümmert hat. Ihm soll dann im Gegenzug auch ein längerer Unterhalt zustehen. Auf der anderen Seite kann man – insbesondere bei kinderlosen Ehen – auch Vereinbarungen über die Unterhaltshöhe und –dauer treffen. Dies betrifft jedoch immer nur den nachehelichen Unterhalt. Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung ist nach dem Gesetz unzulässig und kann daher nicht vereinbart werden.

Wichtig ist stets, dass alle Regelungen ausgewogen und nicht nur zulasten eines Partners gehen dürfen. Einen solchen Ehevertrag könnte dann die Rechtsprechung als unwirksam ansehen. Gerade bei Eheverträgen, die einen Totalverzicht auf alle gesetzlichen Ansprüche enthalten, ist daher Vorsicht geboten.

Damit der Ehevertrag wirksam ist, muss er notariell beurkundet werden. Es empfiehlt sich, sich hierzu vorab anwaltlich beraten zu lassen.

Micha’s Musiktipp: Frühjahrsputz mit „Openness“ vom Henrik Freischlader-Trio

Alles neu macht der Mai. Einen rockig-bluesigen Frühjahrsputz inklusive. Den absolviert Henrik Freischlader, der Mann mit der Schiebermütze, im klassischen Trio auf seinem neuen Album „Openness“ (Cable Car Records). Der Kölner besetzt die Gitarre und den Gesang, mit ihm im Bunde bei der Reinigungsaktion sind Carl-Michael Grabinger (Drums) und Alex Grube am Bass.

Nachbarn vorwarnen, CD in den Dreher und den Lautstärkeregler hoch. Man wird sehen: der Winterstaub rieselt kräftig aus den Boxen. Die Dreierkombo lässt von Anfang an keine Fragen offen. Hier geht‘s zur Sache, mit einem fetten Blues-Rock-Gemisch in klassischer Manier, dass die Heide wackelt. Kraftvoll und kompromisslos wird die Stilistik von Anfang an bedient.

henrik-freischlader-trio-openness
Openess ist im April bei Cable Car Records erschienen.

Mit dem Titelsong gibt es sofort Druck auf die Kalotten, zur Selbstreinigung gewissermaßen. Mein lieber Alter, das haut richtig rein. Die Putzaktion geht bis Titel Nr. 6 („Never really left you“), bei dem das balladeske Fach zum Luftholen bedient wird, um danach mit Kraft und Feuer weiterzurocken. Und alles technisch wunderbar abgemischt.

Die schöpferische Pause Freischladers hat bei ihm hörbar neue Energie freigelegt und mit „Openness“ einen weiteren schöpferischen Höhepunkt erreicht. 12 unbedingt anhörenswerte Songs sind ihm nach der Auszeit aus der Feder geflossen. Spaß gemacht hat es ihm und seinen beiden Kollegen offenbar auch, wie man bei allen Stücken hören kann. Schön auch, dass diese Stilrichtung nicht dem flachen Massengeschmack zum Opfer gefallen ist. Man sollte unbedingt zusehen, dass man ein Ticket für eines der Live-Konzerte bekommt (z.B. am 22. Oktober in Erfurt), wenn die Band auf Tour geht. Da gibt‘s übrigens gratis die Schippe Blues-Dreck dazu, die den Bluespuristen auf Studioalben immer mal fehlt. Bei Freischladers Boxen-Putzkolonne aber kein Makel.

Finanztipp: Was bei bei der Aufnahme eines Ratenkredits zu beachten ist

Wenn es darum geht, spontan eine wichtige Anschaffung tätigen zu müssen oder auch darum, sich einfach einmal einen Wunsch erfüllen zu wollen, greifen immer mehr Menschen auf einen Ratenkredit zurück. Nicht immer hat man die finanziellen Mittel zur Verfügung, um größere Käufe zu tätigen – oft kann dies auch nicht warten, wie beispielsweise bei einer notwendigen Reparatur des Autos. Der Ratenkredit ist hier eine gute Möglichkeit, um nicht darauf verzichten zu müssen – noch dazu kann man ihn dem eigenen finanziellen Budget anpassen. Dennoch gibt es einige Dinge, die bei der Aufnahme eines solchen Darlehens beachtet werden müssen.

Ein Vergleich sollte der erste Schritt sein

Auf dem Finanzmarkt gibt es heutzutage eine unglaubliche Vielfalt an Kreditangeboten, welche sich allerdings im Hinblick auf die Zinsen und die weiteren Konditionen stark voneinander unterscheiden können. Deshalb sollte der erste Schritt stets sein, die Banken und Kreditinstitute einander gegenüberzustellen, denn dies kann eine Menge Geld sparen. Am einfachsten funktioniert dies über ein Vergleichsportal im Internet – hier benötigt man nur wenige Minuten, um einen Überblick über alle Anbieter zu erhalten.  Anschließend kann man sicher sein, auch wirklich das beste Darlehen für seinen Zweck gefunden zu haben.

Die wichtigsten Kriterien für die Auswahl eines Ratenkredits

Der wohl wichtigste Faktor, auf den es bei der Auswahl eines Ratenkredits zu achten gilt, sind die Zinsen, welche von den Banken berechnet werden. Bei einem Ratenkredit werden Zinsen schon im Vorfeld kalkuliert und anschließend zur Darlehenssumme addiert. Nun wählt man als Kunde nur noch die Laufzeit, nach der sich dann die einzelnen monatlichen Raten aufteilen. In den meisten Fällen orientieren sich die Zinsen für einen Kredit an der Bonität des Kreditnehmers. Daher können im Internet angegebene Zinssätze mit dem Vermerk „ab“ durchaus noch vom ersten Angebot abweichen.

Als besonders transparent sind Konditionen von Kreditinstituten zu bewerten, die ihren Zins unabhängig von der Bonität berechnen. Sie orientieren sich stattdessen an der Kreditsumme oder der Laufzeit. Es ist bei den meisten Banken inzwischen online möglich, ein erstes Kreditbeispiel kalkulieren zu lassen, das dem tatsächlichen Angebot dann in der Regel recht nahe kommt. Wer die Zahlen verschiedener Banken vorab vergleichen will, der kann Vergleichsportale wie die Kreditnavi zu Rate ziehen.

Wenn man ein individuelles Angebot bei einer Bank anfordert, ist es äußerst wichtig, dass diese nicht nur den gebundenen Sollzins, sondern auch weitere Kosten mit angibt: Bearbeitungsgebühren und der effektive Jahreszins sind hier zwei besonders beachtenswerte Stichworte. Der effektive Jahreszeit gibt an, wie teuer der Kredit für den Kunden tatsächlich wird, denn in ihm sind alle weiteren Gebühren enthalten.

Des Weiteren bieten zahlreiche Anbieter gemeinsam mit ihren Darlehen sogenannte Kreditversicherungen an, die optional in Anspruch genommen werden können. Achten Sie beim Abschluss eines Kreditvertrags darauf, dass Sie nicht versehentlich eine solche Versicherung mit abschließen, wenn Sie diese nicht explizit gewünscht haben. Hier drohen zusätzlichen Kosten.

Mehr Flexibilität durch Sondertilgungen

Nicht nur die Zinsen, sondern auch weitere Kriterien spielen beim Ratenkredit eine wichtige Rolle. Eine kostenfreie Sondertilgung ist ein klarer Vorteil für jeden Kreditnehmer. Im Fall eines finanziellen Überschusses kann der Kunde spontan eine Zahlung an die Bank leisten, die dann mit dem noch offenen Kredit verrechnet wird. Dies reduziert die darauffolgenden monatlichen Kreditraten und entspannt das Budget unter Umständen beträchtlich.

Doch Vorsicht: Nicht alle Banken bieten so viel Flexibilität, was einen ausführlichen Vergleich der Kreditanbieter deshalb umso wichtiger macht.

 

Micha’s Musiktipp: Kenny Barron und sein Trio – eine Klasse für sich

Der klassische Dreier im Jazz – Piano, Bass und Schlagzeug – er ist ein Garant für das Wesentliche. Ohne Schnickschnack drumherum, ohne Gimmicks, ohne Trickserei. Entkleidet bis aufs Hemd steht er da und präsentiert sich in seiner ganzen schönen Einfachheit und Klarheit. Da gibt es kein Verstecken, da verlässt sich jeder der Mitspieler blind auf den anderen. Es bleibt ihm auch nichts anderes übrig. Dafür übt er und übt und übt. Und seine beiden Partner nicht minder. Denn der kleinste Fehler wird zum Desaster und lässt sich auch mit einer Improvisation nicht kaschieren.

Insofern haben wir es beim Kenny Barron-Trio mit wahren Meistern und Intimkennern des jahrelangen Übens zu tun. Wovon das jüngste Album „Book of Intuition“ (Universal) Zeugnis ablegt. Da greift ein Zahnrädchen ins andere. Es flutscht, könnte man volkstümlich bemerken.

michael keller
Mein Hobby ist die Musik. Ich liebe Rock, Pop, Soul, Jazz, Dance. Hauptsache gut und keine One-Hit-Wonder oder flachen Dudelsongs.

Dabei, volkstümlich geht es bei Kenny Barron (Piano), Kiyoshi Kitagawa (Doppelbass) und Jonathan Blake (Drums) nun ganz und gar nicht zu. Da wird nicht gepoltert oder übertönt, da wird nicht drauflos musiziert. Da ist alles fein austariert, wie mit einer Briefwaage ins Gleichgewicht gebracht. Heraus kommt eine geradezu schwebende Leichtigkeit in den zehn Stücken, die in ihrer Unterschiedlichkeit den ganzen Klangkosmos dieser drei Spitzenjazzer ausloten.

Rasante Piano-Soli konkurrieren mit rasenden Schlagzeugpassagen, Der Bass pumpt dazu einen Soundteppich, auf dem sich die beiden Kollegen trefflich auszutoben – oder zu entspannen – wissen. Es ist ein steter Wechsel zwischen treibenden Passagen und balladeskem Innehalten. Muss man erstmal können.

Wie die drei zueinander gefunden haben, lässt sich in der langen Karriere von Kenny Barron nur erahnen. Einen Riecher für geniale Mitspieler hatte der 72-Jährige schon immer. Dieses Trio aber ist ein Sonderfall. Die drei kennen sich seit zehn Jahren. Genug Zeit, selbst die verborgensten Seiten aus einem Partner herauszukitzeln. Geht manchmal nur in der Musik. Ganz besonders bei sensiblen Jazzern. Die neue Platte ist der Ton gewordene Beweis.

Ratgeber Recht: Kosten der Gartenpflege nicht immer auf Mieter umlegbar

Die Kosten für die Gartenpflege bei öffentlich zugänglichen Freiflächen können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, VIII ZR 33/15).

Im Streitfall war ein ebenfalls im Eigentum der Vermieterin stehender Park am Wohnhaus nicht eingezäunt und wurde auch von der Öffentlichkeit genutzt. Die Vorinstanz bewertete die Kosten der Gartenpflege als auf die Mieter umlegbare Betriebskosten. Dem folgte der Bundesgerichtshof nicht:

„Garten- oder Parkflächen, die durch bauplanerische Bestimmungen oder durch den Vermieter selbst für die Nutzung der Öffentlichkeit gewidmet sind, fehlt der erforderliche  Bezug  zur  Mietsache,  der  …..  für  die  Umlegung  von  Betriebskosten vorausgesetzt ist“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Liegt eine derartige Widmung zugunsten der Öffentlichkeit vor, so dass jedermann die Nutzung dieser Flächen unabhängig davon gestattet ist, ob er eine Wohnung in der Wohnanlage der Beklagten angemietet hat, können die Kosten der Pflege dieser Flächen nicht als Betriebskosten den Wohnraummietern angelastet werden“, so das Gericht.

 

 

Heidelberger Band DePhazz erfindet sich auf „Private“ noch einmal selbst

Ach ja, Heidelberg. Da gibt es 64 Jahre alte Schlagerschnulzen, die diese mittelalterliche Perle deutschtümelnd emotional überhöhen, dass es einem graust. Dabei, Heidelberg hat etwas zu bieten, von dem man nicht unbedingt annehmen kann, dass es tatsächlich Heidelberg als Ausgangspunkt hat.

Die Rede ist von der Band DePhazz, die man unter entspanntem Jazz-Rock oder Lounge-Jazz – einer Melange aus Drum‘n‘Bass, Trip Hop und Easy Listening – noch am ehesten einordnen kann. Was die 1997 tatsächlich in Heidelberg gegründete Band in den 19 Jahren ihrer Existenz so produziert hat, gehört zur Rubrik Ohrwurm. Gern genommen in Radiosendern, die mit Dudelfunk nicht so viel am Hut haben und lieber auf Qualität setzen.

Die hat DePhazz zweifelsohne. Was sich da mischt zu einem herrlichen Clubsound, bei dem man jeden Tag nach Feierabend ’ne Party anstiften möchte, ist auch auf dem neuen Album „Private“ (Edel) hörbar. Wer die Titelliste studiert, wird merken, dass da viele alte Bekannte hervorlugen.

Es ist quasi die Neuerfindung, die man auch gern als alter Wein in neuen Schläuchen beschreiben könnte. Was am Wesen der Scheibe natürlich vollkommen vorbeigeht. Denn DePhazz hat analog die alten Songs als Akustikversion neu belebt. Und wer sorgt für die Farbe in allen Versionen? Klar, Sängerin Pat Appleton mit ihrer lasziven Stimme.

de phazz private
Private von De Phazz aus Heidelberg.

Was da aus den Boxen tönt, ist ein Feinschliff dessen, was die Band unter Mastermind Pit Baumgartner schon einmal unters Volk geworfen hat. Da findet sich „My Society“, „Something Special“, „Astrud Astronette“ oder „Our Relationship“. Kennt man vielleicht nicht, wenn man es liest. Aber wenn man es hört, allemal. Das war doch … Genau, das war mal eine neue Stilmixtur, die da so entspannt und lacy aus den Boxen schwappte und die Sommer an deutschen Badeseen zum Top-Event mutieren ließ. Rubrik Ohrwurm eben.

DePhazz-Songs sind ein – ach was, das – Sinnbild für Entspannung, Fingerschnippen, Party, Loslassen. Wohl dem, der einen Jazzklub oder eine Lounge – demnächst auch wieder einen Badesee, zur Not auch ein Cabrio  – in der Nähe weiß. Ästhetischer kann man kaum Feierabend oder Wochenende oder Urlaub genießen. Da sage noch einer was gegen Heidelberg.

Reise-Tipp: Tagesausflug in den Dresdner Zoo

In den ersten beiden Monaten des Jahres verzeichnete die Tourismusbranche in Dresden so viele Übernachtungen wie noch nie. Im Januar und Februar stiegen die Übernachtungen insgesamt um 8,4 Prozent gegenüber Vorjahr auf 408.365. Erstmals kamen wieder mehr Gäste aus dem Inland – ein Plus von 5,2 Prozent ließ die Zahl auf 326.710 anwachsen.

zooplan
Der Lageplan mit Legende. Quelle: Zoo Dresden

Gründe für diese positive Entwicklung sind unter anderem attraktive Reiseanlässe, die zusätzliche Übernachtungsgäste in die sächsische Landeshauptstadt zogen, wie das Eishockey Winter Derby und vor allem der 11. SemperOpernball im Januar sowie der Short Track Weltcup im Februar.

Doch auch ohne zugkräftige Events lohnt sich ein Tagesausflug nach Dresden. Frauenkirche, Großer Garten, die Neustadt, die Schlösser an der Elbe und natürlich auch der Dresdner Zoo sind beliebte Ziele. Für Touristen, die mit dem Wohnmobil anreisen, gibt es in der Stadt extra Stellplätze. Auch Tagesausflügler mit einem Mietwagen, wie zum Beispiel vom Verleiher Cardelmar. können sich am gut ausgeschilderten Park&Ride orientieren.

Schöne Lage und Artenvielfalt, die auch Kenner begeistert

Der Dresdner Zoo liegt am Rande des Großen Gartens, einer großen und schönen Parkanlage, die eine grüne Insel mitten in der Dresdner Innenstadt darstellt. Pfiffige Gäste fahren mit der Parkeisenbahn zum Zoo. Allein eine Fahrt in dieser speziellen Eisenbahn ist für viele Touristen ein echtes Highlight.

Der Dresdner Zoo erstreckt sich über eine Fläche von ungefähr 13 Hektar. Dennoch begeistert er im Vergleich zu den ganz großen Tierparks mit kurzen Wegen. Einmal im Jahr ist Inventur. 1.700 Tiere aus 265 Arten haben hier ein Zuhause gefunden, besagt das Ergebnis der letzten Zählung im Januar 2016. Krokodile, chinesische Riesensalamander und sogar madegassiche Riesenfachschaben – alles wurde sorgfältig aufgelistet.

Denkmalstreit um DDR-Kiosk

Voraussichtlich nur noch bis zum Jahresende können Besucher das Pinguin-Café betrachten. Der Versuch, den Pavillonbau in die Denkmalliste aufnehmen zu lassen, ist beim Landesamt für Denkmalschutz gescheitert. Die Stadt will den Bau dennoch erhalten und prüft jetzt Möglichkeiten für eine fachgerechte Demontage und einen Wiederaufbau an einem anderen Ort. Der Zoo plant derweil weiter an Abriss und einem Neubau für die Gastronomie.

Vollgepackt ist der Veranstaltungskalender. Im Juni präsentiert das Dresdner tjg Theater Junge Generation „Robin Hood“ im Sommertheater. Fast an jedem Tag des Monats sind Vorstellungen. Für Frühaufsteher gibt es die die Morgenfütterung, über den Tag verteilt an verschiedenen Gehegen Treffpunkte mit den Tierpflegern.

Nicht nur Familien zieht es in den Zoo. Beliebt ist das Areal auch bei Senioren und besonders bei Hobbyfotografen.

Musiktipp von Micha: 17 Hippies feiern mit „Anatomy“ und „Metamorphosis“

2002 war‘s. Da hat Andreas Dresen diesen herrlich kruden Film „Halbe Treppe“ gedreht. An Axel Prahl, diesen kleinen gehörnten Dicken im trostlosen Plattenbauambiente, erinnert sich fast jeder. Aber auch an die 17 Hippies? Die haben damals den grandiosen Soundtrack geliefert.

Und spätestens von da an kannten sie viele. Obwohl, es gibt die 17 Hippies schon seit 1995. Grund genug, mal zurückzuschauen, was man da in zwei produktiven Dekaden so fabriziert hat. Es war viel – Gutes und sehr Gutes. Das ist ein prinzipielles Qualitätsversprechen, was die 17 Hippies, die meist gar keine 17 Leute auf die Bühne bringen – meist sind es elf oder 14 oder auch nur neun – , in 20 Jahren auch auf CD gepresst haben.

Wer das Wesen dieser Band, die mittlerweile bis auf Alaska, Feuerland und Hawai und einige andere wenige Ausnahmen jeden Kontinent in ihren Reisepass eingestempelt bekam, vertstehen will, muss freilich in ein Konzert der Berliner Musikeransammlung gehen. Da dauert es keine zehn Minuten und das Publikum steht – sinnbildlich gesehen – auf den Stühlen. Und was da zu Ohren kommt, ist mit Weltmusik nur äußerst unzureichend beschrieben. Auf Deutsch, Englisch und Französisch wird gesungen, oft geprägt von der romantisch-erotischen Stimme Kiki Sauers, der Mitgründerin dieses charismatischen Ensembles.

17 hippies cover
20 Jahre 17 Hippies: Anatomy & Metamorphosis – Doppel CD.

Wer sich überzeugen möchte, ob das hier Geschriebene nicht doch etwas dick aufgetragen ist, dem sei der Doppelsampler der 17 Hippies „Anatomy“ und „Metamorphosis“ (Hipster Records) empfohlen. Auf „Anatomy“ bekommt er 20 herrliche Songs aus 20 Jahren zu hören. Anspieltipp: Adieu. Da kräuselt sich das Empfindungszentrum und man denkt – garantiert – an seine erste oder seine größte Liebe zurück. Ein sinnlicher Taumel. Der auch  die Motorik anregt. Eine Mixtur aus Lust, Ballade und Ekstase mit jeder Menge musikalischer Einflüsse, mit Bläsern, Streichern, mit Akkordeon, Kontrabass und Klarinette. Partymusik der gehobenen Klasse für Leute mit Sinn für Ästhetik und Schönheit.

„Metamorphosis“, der zweite Rundling der Doppelausgabe, hat 14 Songs parat von Musikern und Bands, die zu den Freunden der mehr oder weniger 17 Hippies zählen.  Auf der Bonus-Scheibe musizieren Kollegen, denen die Band auf ihren Tourneen rund um den Globus in all den Jahren über die Bühnentreppe gelaufen sind. Denen haben sie ihre Songs zur Bearbeitung freigegeben. Zur freien Bearbeitung, zur Neuinterpretation. Herausgekommen sind Versionen, die neue Freunde suchen. Es werden wohl nicht wenige sein.
Die 17 Hippies, Deutschlands musikalischer Exportschlager Nr.1. Acht von zehn Sternen.

Bedarfsanalyse Mobilfunk: 300 Minuten und 1 Gigabyte oft ausreichend

86 Prozent der Smartphone-Nutzer in Deutschland brauchen in  der Regel keine Allnet-Flat. Beim Datenvolumen sind für 89 Prozent derzeit 1 Gigabyte monatlich völlig ausreichend. Das ergab die Auswertung der DCS Monitor Verbrauchsdaten, die heute vom Leipziger Vergleichsportal-Spezialisten Auxilis veröffentlicht wurde.

Die Prognose für den Januar-Verbrauch 2016 ergab, dass das Datenvolumen im Vergleich zum Dezember 2015 um 2 Prozent leicht anstieg, während die verbrauchten Telefonminuten um etwa den gleichen Betrag sanken.

Die Zahl der Smartphone-Nutzer, die keine SMS schreiben, liege unverändert bei 23,6 Prozent. Rund 79 Prozent der SMS-Schreiber versenden monatlich weniger als 10 Kurznachrichten.

Für den Großteil der Deutschen Smartphonenutzer sei darum ein ein Handytarif mit 300 Freiminuten und einem Giabyte Datenvolumen vollkommen ausreichend, erklärte Auxilis-Geschäftsführer Torsten Leidloff.  Für die wenigen SMS, die dennoch geschrieben würden, zahle man meist zwischen 9 und 19 Cent pro SMS. Andere Tarife böten auch Freieinheiten für Gesprächsminuten und SMS.

Leidloff verwies auf die von Auxilis entwickelte Android-App, mit der der eigene Verbrauch noch genauer ermittelt werden könne. „Das ist so einfach, wie das Ablesen eines Stromzählers“, sagte er. Bei Bedarf könnte für die ermittelten Verbrauchsdaten auch der passende Handytarif gesucht werden. Dafür würden die Daten des Vergleichportals clever-telefonieren genutzt.

 

Der Musik-Tipp von Micha: Fünf Geschenk-Ideen

Weihnachten möchten wir Menschen, die wir mögen, mit etwas beschenken, das auf Gegenliebe stößt. Keine Socken, Krawatten, Rasierwasser oder die Einladung zu einem Kochkurs. Etwas Bleibendes soll es sein. Musik auf Silberlingen, das geht immer und hinterlässt Eindrücke. Für alle, die ohne Plan losziehen und dann ratlos vor der riesigen CD-Auswahl stehen, hier ein paar Tipps aus meiner Plattenküche.

Für Nostalgiker: Starless von King Crimson

Das letzte Mal, dass es mich beim ersten Hören einer Platte so richtig durch und durch gerissen hat, ist über 40 Jahre her. Da bot einer dieser Dealer-Typen, der schon zu Ostzeiten immer irgendwelche ungewöhnlichen Scheiben in petto hatte, das King Crimson-Album „Starless“ an. Es war ein Kauf – 120 Ostmärker – der sich bis heute zigfach amortisiert hat. Die Scheibe begleitet mich. Immer und immer wieder. Ein Konzeptalbum der Superlative. Eines, dass seither nichts an musikalischer Qualität verloren hat.

Abräumer in Amerika: „Sylva“ von Snarky Puppy & Metropole Orkest

Die CD „Sylva“ (Universal) kam mir eher  unvermittelt ins Haus geschneit. Snarky Puppy & Metropole Orkest. Nie gehört. Komisch. Snarky Puppy – das ist eine Prophezeiung, ein Glücksfall. Ohne Übertreibung. Snarky Puppy – dahinter verbirgt sich ein Mann namens Michael League. Und dieser Ami, ein Bassist, behauptet allen Ernstes, das vorliegenden Album auf einer Tournee auf seinem MacBook komponiert und arrangiert zu haben. Was für ein Genie, weil davon auszugehen ist, dass das stimmt. Wen wundert es daher, dass das sensationelle Album, eingespielt mit dem niederländischen Metropole Orchestra, derzeit der Abräumer in den USA sein soll? Mich nicht. Ich habe die CD in den Dreher geworfen und komme nicht mehr davon los. Abends zu Hause, tagsüber im Auto. „Sylva“ hat Suchtpotenzial. Versprochen! Was Besseres gibt es für Jazzästheten unterm Weihnachtsbaum derzeit kaum. Und: unbedingt das Doppel mit DVD nehmen. Optisch wird das Ganze die totale Erweckung. Man höre, sehe und staune.

„From Darkness“ mit dem Avishai Cohen-Trio

Für die, die nicht auf das große Orchester stehen, hier eine Alternative mit klassischem Jazz in Dreierbesetzung. Das israelische Avishai Cohen-Trio ist in diesem Genre für die ganz große Kunst zuständig. Das neue Album „From Darkness“ (Razdaz) liefert den Beweis. Fein austariert, unglaublich präzise, musikalisch top und im Zusammenspiel unerreicht. Der Weltklasse-Bassist, -Komponist, -Sänger und -Pianist bringt multikulturellen Jazz auf CD. Und er hat zwei unglaublich perfekte Musiker an seiner Seite, die Extraklasse verkörpern – den Pianisten Nitai Hershkovits und den unglaublichen Drummer Daniel Dor. Wenn sich das Trio im hochpräzisen Zusammenspiel findet, reißt es einen von der Sitzgelegenheit. Und man übertreibt nicht, wenn man sagt: besser geht es kaum.

Für ELO-Fans: „Alone in the Universe“ mit Ex-ELO Jeff Lynne

So gar nicht in diese Rubrik passt Jeff Lynne. Richtig, das ist der, der mit dem Electric Light Orchestra die musikalischen Brokatvorhänge aufgezogen hat. Der Bandleader hat nun, nach 25 Jahren, Soloalbum Nr. 3 „Alone in the Universe“ (Sony) auf den Weihnachtsmarkt geworfen. Ach wie arbeitet da das Erinnerungszentrum. Schön schwülstig, üppig arrangiert – so kennt man den Briten, der am 30. Dezember tatsächlich schon 68 wird. Indes, bei ELO war mehr Pepp und Schwung drin, da bekam die Musik noch die rockige Komponente, die man hier auf der CD „Jeff Lynne‘s ELO“ weitgehend vermisst. Aber irgendwie schön ist es trotzdem. Immer noch. Der frühere Mastermind der Superband, zigfacher Millionär, verantwortlich für zig Nr.1-Alben und Hits, hat ein gutes Album geliefert, aber keine Meisterleistung. ELO-Fans wird das nicht stören. Sie werden die zehn Songs lieben.

Perlen von 1977 bis 2012: George Benson „The Ultimate Collection“

George Benson ist das, was man bei den Amis unter der Rubrik Superstar führt. Über 30 eigene Alben, gern gesehener Gast bei Kollegen, der Jazz- und Fusiongitarrist, Sänger, ist  ein Genie. Das zeigen die 19 Songs auf seinem Album „The Ultimate Collection“ (Rhino). Da finden sich Perlen zwischen 1977 und 2012. Die Auswahl muss, bei diesem Multi-Könner – ungleich schwierig gewesen sein. Aber allein die Live-Version des Chartsstürmers „On Broadway“, ein Song für die Ewigkeit, ist schon Kaufargument genug. Wem das noch nicht genug ist, der greift zur Doppel-CD. 36 Songs. Unter anderem mit dem legendären Al Jarreau, dem noch legendäreren Count Basie oder der Nr.1-Röhre Aretha Franklin aufgenommen. Benson-Herz, was willst Du mehr.

Jazzige Weihnacht.

Ratgeber Recht: Wie lange ist mein Ehegatte nach der Trennung erbberechtigt?

Nach einer Trennung ist vieles zu bewältigen. Neben den oft hoch belastenden Fragen der persönlichen Beziehungen sind auch viele rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu klären: Wo und mit wem werden die Kinder leben? Wer bleibt in der Wohnung? Wie verteilen wir den Hausrat? Wieviel Unterhalt muss ich zahlen? Wer zahlt unsere Schulden weiter? Muss das Haus verkauft werden? Welche Ansprüche habe ich auf das Vermögen des anderen? Was ist eigentlich der Zugewinn?

Verständlicherweise denken dann nur wenige daran, was passiert, wenn einem Ehegatten etwas zustößt. Hier ist es wichtig zu wissen, dass auch nach der Trennung der andere Ehegatte in der Regel weiter erbberechtigt bleibt. Selbst wenn der andere Ehegatte die Scheidung einreicht, ändert sich daran nichts. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht des anderen Ehegatten erlischt erst, wenn die Voraussetzungen einer Ehescheidung vorliegen und Sie der Scheidung im Gerichtsverfahren zustimmen oder selbst einen Scheidungsantrag stellen.

Da in der Regel ein Scheidungsantrag erst nach Ablauf eines Trennungsjahres gestellt werden kann, sollten Sie – sofern Sie nicht wünschen, dass der andere Ehegatte erbt – ein Testament errichten und den anderen Ehegatten enterben. Beachten Sie, dass das Testament vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist, sowie Ort und Datumsangabe enthält oder beim Notar beurkundet wurde. Nur dann ist es wirksam und stellt sicher, dass der andere Ehegatte nicht erben kann.

Haben Sie mit dem anderen Ehegatten zusammen ein sogenanntes Ehegattentestament, zum Teil auch Berliner Testament genannt, verfasst und  sich zum Beispiel gegenseitig als Alleinerben und nach den Tod des Letztversterbenden die Kinder zu Erben eingesetzt, so bleibt dieses Ehegattentestament auch nach der Trennung wirksam. Die Wirkung, dass Ihr Ehegatte erbt, erlischt erst, wenn die Voraussetzungen einer Ehescheidung vorliegen und Sie der Scheidung im Gerichtsverfahren zustimmen oder selbst einen Scheidungsantrag stellen.

Nach der Trennung sollte daher dieses Testament widerrufen werden. Auch hier schreibt das Gesetz eine bestimmte Form vor. Der Widerruf muss notariell beurkundet und diese Widerrufserklärung dann dem anderen Ehegatten zugestellt werden.

Noch ein Hinweis: Denken Sie auch an die Bezugsberechtigungen im Todesfall in Ihren Versicherungsverträgen. Sollte dort der andere Ehegatte eingetragen sein, ändert die Trennung oder Scheidung in der Regel nichts an der Bezugsberechtigung. Der andere Ehegatte würde dann die Versicherungsleistung erhalten. Um dies zu verhindern, teilen Sie daher gegenüber dem Versicherungsunternehmen schriftlich die Änderung der Bezugsberechtigung im Todesfall mit.

 

 

Neue Unterhaltsregelung – Unterhalt für Kinder wird teurer

Ab August 2015 müssen getrennt lebende Väter oder Mütter ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen. Die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ wird ab dem 01.08.2015 geändert.
[box style=’info‘]

Noltemeier Katja
Katja Noltemeier, Fachanwältin für Familienrecht.

[/box]

Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter minderjähriger Kinder werden erhöht. Der Anstieg in dem geänderten Tabellenwerk beruht dabei auf der Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrages.

Beim Mindestunterhalt wirkt sich dies wie folgt aus:

1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres des Kindes)

Bisher:

317,00 EUR, abzüglich halbes staatliches Kindergeld 92,00 EUR = 225,00 EUR

neu ab 01.08.2015:

328,00 EUR, abzüglich halbes staatliches Kindergeld 92,00 EUR = 236,00 EUR

2. Altersstufe (vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres eines Kindes)

Bisher:

364,00 EUR, abzüglich halbes staatliches Kindergeld 92,00 EUR = 272,00 EUR

Neu ab 01.08.2015:

376,00 EUR, abzüglich halbes staatliches Kindergeld 92,00 EUR = 284,00 EUR

3. Altersstufe (ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit)

Bisher:

426,00 EUR, abzüglich halbes staatliches Kindergeld 92,00 EUR = 334,00 EUR

Neu ab 01.08.2015:

440,00 EUR, abzüglich halbes staatliches Kindergeld 92,00 EUR = 348,00 EUR

4. Unterhalt volljähriger Kinder

Bisher:

488,00 EUR, abzüglich volles staatliches Kindergeld 184,00 EUR = 304,00 EUR

Neu ab 01.08.2015:

504,00 EUR, abzüglich volles staatliches Kindergeld 184,00 EUR = 320,00 EUR

Unterhaltspflichtige, die sich verpflichtet haben, einen sogenannten dynamischen Unterhalt (nach Prozenten des Mindestunterhaltes) zu zahlen, sollten daher beachten, dass sie ab 01.08.2015 automatisch einen höheren Unterhalt schulden und bei geringerer Zahlung in Verzug geraten können.

Voraussichtlich werden zum 01.01.2016 die Bedarfssätze der unterhaltsberechtigten Kinder weiter erhöht werden. Voraussichtlich wird daher die nun gültige Unterhaltstabelle zum 01.01.2016 erneut angepasst. Ab 01.01.2016 wird dann auch die Erhöhung des staatlichen Kindergeldes zu berücksichtigen sein, welches um jeweils 4,00 EUR steigt.

[box style=’info‘]
>> zur ab 01.08.2015 geltende Unterhaltstabelle
[/box]

Unrenoviert übernommene Wohnung – Schönheitsreparaturen nur gegen Ausgleich

Der Bundesgerichtshof hat unter Änderung seiner jahrzehntealten Rechtsprechung die Klage eines Vermieters auf Schadenersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen des Mieters abgewiesen.

[box style=’info‘]

Andreas Atzenbeck
Andreas Atzenbeck, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht.

[/box]

Die Wohnung war bei Einzug nicht renoviert an den Mieter übergeben worden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietvertrages sollten die laufenden Schönheitsreparaturen mit einer an sich gültigen Schönheitsreparaturenklausel auf den Mieter übertragen werden. Der BGH sieht in diesem Sachverhalt die Gefahr, dass der Mieter bei einer nicht renoviert übergebenen Wohnung fremde Abwohnspuren beseitigen muss. Etwas anderes könne gelten, wenn der Vermieter dem Mieter für den nicht renovierten Zustand einen Ausgleich gewähre.

„Die formularvertragliche Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung hält der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt.“

[box style=’info‘]>> BGH, Urteil vom 18.03.2015 – IX ZR 185/14[/box]

Andreas Kümmert: Here I am. Eine Entdeckung

Andreas Kümmert. Verdammt und geliebt. Was wurde über den Knaben, der rein äußerlich in jedem Mittelalterspektakel einen prima Landsknecht abgeben würde, nicht schon alles geschrieben. Vornehmlich von Leuten, denen es bei Rockmusik weniger auf die Musik, weniger auf die Stimme, weniger auf die Wirkung ankommt. Leute, die sich an Fassaden ergötzen, ohne dahinter zu schauen.
[box style=’info‘]

michael keller profil
Michael hat ein wunderbares Hobby – er liebt die Musik. Rock, Pop, Soul, Jazz, Dance. Hauptsache gut und keine One-Hit-Wonder oder flachen Dudelsongs.

[/box]
Wer genauer hinhört, dem würde auffallen, dass dieser zippelbärtige Kümmert aus Schaippach in Unterfranken ein außergewöhnliches Talent ist. Das ist einer, der nicht unbedingt in Hochglanzmagazine passt. Eher schon einer, der in jedem seriösen Rockmagazin gut aufgehoben ist. Einer, der das einzig richtige gemacht hat – er hat die Reißleine gezogen. Und vorher hat er dem Bussi-Publikum beim Vorausscheid zum Eurovision Song Contest gezeigt, was eine echt geile Rockmugge ist. Dann hat er den Abgang gewählt und der Mob hatte was zum Pöbeln.

Am besten, man ignoriert beides – diesen seltsamen Wettbewerb und das tobende Publikum, das so gar nicht verstehen wollte, warum dieser undankbare Dicke nicht die einmalige Chance ergreift, sich von der Eventgesellschaft verheizen, verhöhnen, verreißen zu lassen.

„Richtig gemacht“, möchte man dem eigentlich zerbrechlichen Burschen zurufen. Erst recht, wenn man das so genannte Re-release seines 2014er Albums „Here I am“ (Universal) anhört. Der Rundling hat vier Bonussongs mehr als die Urversion und er hat dadurch noch gewonnen. Denn dieser Kümmert, der hat es. Zweifelsohne.

16 Titel sind es geworden. Da ist am Anfang etwas viel Melancholie im Spiel. Doch jeder Herbstblues, jede Frühjahrsmüdigkeit, jeder Liebeskummer ist irgendwann langweilig und es verlangt die Seele nach etwas Beschwingterem. Kümmert liefert es. Am Anfang setzt er auf die emotionale Schiene. Er singt nicht einfach, er röhrt den Blues, das kann er.
Kümmert Andreas
DSDS braucht dieser Kümmert eigentlich gar nicht. Denn er kann singen, ohne in ein Image gepresst zu werden. 16 Mal tritt er auf dem Album den Beweis an, auch wenn es in der ersten Halbzeit ein Spiel auf ein Tor ist: auf das der Gefühle. „Home is in my Hands“ und „Heart of Stone“ – da zeigt er, was seine Stimmbänder hergeben. Ein Kracher hätte danach für Abwechslung sorgen können, aber er trauert „Hey Louise“ hinterher. In der Folge nimmt die Scheibe Fahrt auf. Da geht der so gar nicht zum Vorzeigestar taugende Franke aus sich heraus. Erster Anlauf bei „Here I am“, dem Titelsong. Da zeigt er, was man aus einem Album machen kann, weil oder obwohl es Max Herre produziert hat. Mit dem „Simple Man“, ein Song, der zu Kümmert passt, kommt Leben in die Boxen. „Just like you“ – es geht voran. Nach „Solid Gold“ wird‘s dann mit „Faith“ wieder etwas weinerlich. Aber nur kurz. Der Soul bekommt seine Zeit. „For so long“ geht runter wie Öl, da werden Erinnerungen an die goldene Tamla Motown-Zweit wach.

Bee Gees for ever. Kümmert nimmt sich mit Jane Danelane den Klassiker „To love somebody“ vor. Netter Einfall. Aber: die Bee Gees waren doch besser. Echt.

Der Höhepunkt naht: „Sky is calling“. Ein Song, wie in den 70er-Stein gemeißelt. Der Hammer des Albums schlechthin. Straight, ab durch die Mitte. Direkt und rockig. Dann das Finale: ein bisschen Gefühl in „Avalance“, ehe der herrliche Billy Preston-Evergreen „Nothing from nothing“ den fulminanten Schlusspunkt setzt.

Wer hätte sich sonst an diesen Klassiker gewagt, wenn nicht dieser Kümmert. Eine Entdeckung.

Urteil zur Unterhaltszahlung bei Betreuung der Kinder im Wechsel

Immer mehr Eltern entscheiden sich nach der Trennung, ihre Kinder abwechselnd zu betreuen. Doch was ist dann mit der Pflicht zur Zahlung des Kindesunterhaltes? § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB bestimmt, dass der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, seine Verpflichtung für den Unterhalt in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes erfüllt.
[box style=’info‘]

Noltemeier Katja
Katja Noltemeier, Fachanwältin für Familienrecht.
[/box]
Das Gesetz hat damit das sogenannte Residenzmodell im Blick. Bei diesem Modell hat das Kind einen festen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil und der andere Elternteil nimmt ein Umgangsrecht wahr. Der das Kind betreuende Elternteil ist danach von der Zahlung eines Unterhaltes für das Kind befreit. Der Elternteil, der das Umgangsrecht wahrnimmt, muss den Kindesunterhalt zahlen.

Vater betreut Kind an 6 von 14 Tagen

Der Bundesgerichtshof hatte nun einen Fall zu entscheiden, in welchem sich die Eltern nach der Trennung auf eine Betreuung durch den Kindesvater an sechs von vierzehn Tagen geeinigt hatten. Der Vater vertrat die Auffassung, dass er vor dem Hintergrund dieser Betreuungszeit ebenfalls von Barunterhalt nach § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB befreit sei. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB und die darin enthaltene Befreiung vom Barunterhalt bei einem Wechselmodell nicht gilt.

Beim Wechselmodell wird also kein Elternteil vom Barunterhalt befreit. Beide Elternteile haben beim Wechselmodell für den Barunterhalt im Verhältnis ihrer Einkünfte zueinander einzustehen. Der Unterhaltsbedarf des Kindes wird dadurch bestimmt, dass die Einkünfte der Eltern zusammengerechnet werden und dann der Tabellenunterhalt ermittelt wird. Hinzu kommen dann noch die Mehrkosten des Wechselmodells (vor allem Wohn- und Fahrtkosten). Dadurch ist der von den Eltern zu tragende Bedarf beim Wechselmodell regelmäßig deutlich höher als beim herkömmlichen Residenzmodell.

Alleinige oder gemeinsame Unterhaltspflicht

Für die betroffenen Familien ist für die Frage, ob eine alleinige oder gemeinsame Barunterhaltspflicht besteht also entscheidend, ob das von den Eltern gewählte Betreuungsmodell ein sogenanntes Wechselmodell ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verbleibt es solange bei der alleinigen Barunterhaltspflicht eines Elternteils, wie das „Schwergewicht der Betreuung“ bei dem anderen Elternteil liegt. Ob ein Elternteil die Hauptverantwortung für ein Kind trägt, soll dabei jeweils eine Einzelfallentscheidung sein. Die zeitliche Komponente der übernommenen Betreuung habe dabei Indizwirkung.

Richter: Vater bleibt alleiniger Zahler

Obwohl in dem zu entscheidenden Fall des Bundesgerichtshofes der Vater die Kinder an sechs von vierzehn Tagen betreute, ging der Bundesgerichtshof davon aus, dass gleichwohl das Schwergewicht der Betreuung auf Seiten der Mutter ist. Das Gericht kam damit zu dem Ergebnis, dass eine alleinige Barunterhaltspflicht des Vaters besteht. Das Gericht wies darauf hin, dass dies Fall des sogenannten „erweiterten Umgangsrechtes“ ist. Dabei darf nicht verkannt werden, dass der umgangsberechtigte Elternteil durch den erweiterten Umgang eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung hat. Dem soll dadurch Rechnung getragen werden, dass bei der Einstufung seiner Unterhaltspflicht in die Unterhaltstabelle eine Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen erfolgt.

Darüber hinaus kann der betroffene Elternteil darlegen, dass er den Unterhaltsbedarf des Kindes bereits auf andere Weise als durch Zahlung deckt. So kann er insbesondere darlegen, welche Ersparnis der andere Elternteil durch den erweiterten Umgang hat. Das können zum Beispiel Fahrtkosten, Lebensmittel, Essengeld, Bekleidung oder Nebenkosten der Wohnung sein.

Fazit

1. Eine Betreuung der Kinder im gleichen Umfang (Wechselmodell) führt nicht zum Entfallen der Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt. Da der Unterhalt dann im Verhältnis der Einkünfte zueinander geschuldet ist, ist insbesondere bei einem erheblichen Einkommensunterschied der Elternteile von einer anteiligen Barunterhaltspflicht des besser verdienenden Elternteils auszugehen.

2. Bei der Beurteilung, ob überhaupt ein Wechselmodell vorliegt und damit ein Entfallen der alleinigen Barunterhaltspflicht besteht, ist zu prüfen, ob es ein deutliches Schwergewicht der Betreuung durch einen Elternteil gibt. Ausschlaggebend ist hier die Vereinbarung der Eltern zu den Betreuungszeiten.