Fähre in Pieschen – trotz Auftrag und Budget keine Planungsergebnisse

Die Wiedereinrichtung der Fähre in Pieschen kommt nicht voran. Obwohl der Stadtrat einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung verabschiedet und im Doppelhaushalt 2017/18 eine Summe von 300.000 Euro bereitgestellt hat, gibt es bis heute keine vorzeigbaren Ergebnisse. Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen (Grüne) erklärte gestern im Stadtrat auf Anfrage von SPD-Stadtrat Vincent Drews, dass das Umweltamt bisher keine neuen Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit eingeleitet habe. „Wir müssen die Pläne kennen“, erklärte sie. Man könne die Prüfungen „nicht ins Blaue hinein veranlassen“. Die Federführung für das Projekt liege im Bereich Stadtverkehr, Bau und Liegenschaften, so Jähnigen. Diesem Bereich seien auch die 300.000 Euro zugewiesen. Dort zumindest hat man inzwischen gehandelt und erste Schritte eingeleitet. Bereits im Sommer 2017 lag ein verkehrsplanerischer Standortvergleich vor. Als Vorzugsstandort habe sich die alte Fährverbindung zwischen Pieschen und dem Ostragehege herausgestellt. Zugänge zur Anlegestelle und die Festmacher für die Fähre müsse die Stadt einrichten. Dafür, so heißt es in der Beschlusskontrolle vom 11. Oktober 2017, gebe es noch keine Kalkulation.

Die Dresdner Verkehrsbetriebe lehnen die Wiederaufnahme des Fährbetriebes ab. „Die Verbindung ist nicht zweckmäßig und nicht wirtschaftlich zu betreiben“, sagte DVB-Sprecherin Anja Ehrhardt. Das Unternehmen sei vom Stadtplanungsamt um eine Stellungnahme gebeten worden und habe diese auch abgegeben. Im 2017 erteilten öffentlichen Dienstleistungsauftrag, der den Betrieb der Elbfähren für zehn Jahre regele, sei eine neue Fährverbindung nicht vorgesehen. Sollte sich dies ändern, müsse auch über die Finanzierung gesprochen werden, so Ehrhardt.

„Das klang vor 18 Monaten alles noch ganz anders“, monierte Drews. Damals hieß es, die Einrichtung der Fähre sei grundsätzlich machbar.  „Wir werden jetzt politisch den Auftrag geben, das Planverfahren zu starten“, kündigte er an. Die Mittel für den Bau der Zugänge zu den Anlegern und der Festmacher müssten im Doppelhaushalt 2019/20 bereitgestellt werden.

 

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