Grünes Gewölbe: Noch kein Tatverdacht gegen konkrete Person – Einbruch nachgestellt

Bei der Suche nach den Tätern, die am vergangenen Montag wertvollen historische Schmuck aus dem Grünen Gewölbe gestohlen haben, tappt die Polizei noch im Dunkeln. „Bislang besteht kein dringender Tatverdacht gegen eine konkrete Person. Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen„, erklärte heute der Oberstaatsanwalt Klaus Rövekamp und Polizeipräsident Jörg Kubiessa. Bisher gehen die Ermittler von vier Tätern aus.

Um den Ablauf des Einbruchs besser zu verstehen und neue Ansatzpunkte für die Ermittlungen zu gewinnen, haben Staatsanwaltschaft und Polizei gestern am frühen Morgen den Ablauf der Tat nachgestellt. „Zur gleichen Uhrzeit wie am Tattag überwanden Fahnder die äußere Sicherung, um bis an das Fenster zu gelangen. Gleichzeitig prüften Staatsanwaltschaft und Polizei die Abläufe in der Sicherheitszentrale sowie die technischen Abläufe innerhalb des Museums bei dem nachgestellten Einbruch“, erläuterten die beiden Spitzenbeamten. Neben dem Grünen Gewölbe gehört auch die Tiefgarage in einem Mehrfamilienhaus in der Kötzschenbroder Straße 8 zu den Tatorten. Die Polizei geht davon aus, dass dort ein Fluchtauto der Einbrecher in Brand gesetzt worden war.

Für die Aufklärung des Falles nutze die Sonderkommission auch externen Sachverstand der Hochschule Mittweida. Experten sollen insbesondere das umfangreiche Videomaterial analysieren und durch technische Lösungen dessen Qualität verbessern. Davon erhoffen sich die Ermittler neue Fahndungsansätze.

Auf den am 1. Dezember in der Sendung „Kripo Live“ gestarteten Fahndungsaufruf hätten sich weitere Zuschauer gemeldet. Bislang seien 516 Hinweise eingegangen, davon 160 über das geschaltete Hinweisportal. „Neue Hinweise können mitunter eine sehr schnelle Reaktion der Ermittler erfordern. Plötzliche Exekutivmaßnahmen wie Durchsuchungen und Vernehmungen sind daher jederzeit möglich. Die Ermittlungen sind allerdings inzwischen in einem Stadium, dass die Veröffentlichung einzelner Ermittlungsmaßnahmen den Erfolg des gesamten Verfahrens gefährden könnte. Aus diesem Grund sind genauere Angaben zu erfolgten oder aktuell geplanten Exekutivmaßnahmen derzeit nicht möglich“, betonten Rövekamp und Kubiessa.

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