Für Gastronomie und Handel: Auch 2022 Sondernutzung gebührenfrei möglich

Für Gastronomen und Händler ist auch in diesem Jahr die Sondernutzung von Außenflächen vor ihren Geschäften in Dresden gebührenfrei. Die Nutzung der Außenflächen für Sitzgelegenheiten oder Werbeaufsteller müsse mindestens zwei Wochen vor Beginn beantragt werden. Allerdings, so der Hinweis aus dem zuständigen Straßen- und Tiefbauamt der Stadt, könne es bei der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen, weil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Abteilungen die Arbeit des Gesundheitsamtes unterstützen würden.

„Die Corona-Pandemie wirkt auf Handel und Gewerbe erschwerend. Zusätzlicher Konkurrenzdruck entsteht durch das Onlinegeschäft. Deshalb arbeiten wir an einer Post-Corona-Zukunftsstrategie und setzen Impulse. Von den Erleichterungen für Außengastronomie und Handel verspreche ich mir eine Erhöhung von Besucherfrequenz und Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum und in den Stadtteilzentren“, erklärte Dresdens Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne). Der Stadtrat hatte bereits zum zweiten Mal eine entsprechende Erweiterung der Sondernutzungssatzung beschlossen.

>> Hinweise und Formulare zur Sondernutzung durch Gastronomie und Handel

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