ADFC Dresden: Wegen großer Nachfrage drei Sondertermine für Fahrradcodierung

Wegen der großen Nachfrage hat der ADFC Dresden jetzt drei Sondertermine für die Fahrradcodierung veröffentlicht. Der erste ist bereits am Sonnabend, 30. April, von 11 bis 16 Uhr. Zwei weitere Termine folgen im Juni. Grund: Die regulären Termine sind bereits alle ausgebucht.

„Das Interesse an unserer Fahrrad-Codierung ist ungebrochen“, erklärte Edwin Seifert, Geschäftsführer des ADFC Dresden, „und mit der Einführung der minutengenauen Terminbuchung über unser Termin-Anmeldeportal kommt jede und jeder sofort an die Reihe und es gibt keine Warteschlange. Die Termine im Mai und Anfang Juni sind schon alle ausgebucht, Darum haben wir  jetzt Sondertermine eingerichtet, wie den am kommenden Samstag“. Codiert wird vor den Türen der ADFC-Geschäftsstelle im Innenhof Bautzner Straße 25. Etwa 10 Minuten dauert die Prozedur, dann wird das nächste Fahrrad von den ADFC-Ehrenamtlichen codiert.

Was man mitbringen muss

Mitzubringen sind der Personalausweis, der Kaufbeleg oder ein anderer Eigentumsnachweis (ohne ist die Codierung nicht möglich) sowie sieben Euro pro Fahrrad. Für ADFC-Mitglieder beträgt die Codierungsgebühr nur zwei Euro. Vor Ort ist zudem eine Einverständniserklärung auszufüllen, die idealerweise auch schon vorausgefüllt mitgebracht werden kann (Download auf Website).

Warum codieren gut ist

Bei codierten Fahrrädern kann der rechtmäßige Besitzer schnell festgestellt werden. Das hilft vor allem, wenn gestohlene Fahrräder gefunden werden. Der ADFC Dresden codiert die Räder mit einem Nagelpräger. Dabei wird eine individuelle Ziffern- und Zahlenkombination in den Rahmen geprägt. Zusätzlich wird über den Code eine Schutzfolie angebracht.

Carbonräder können nicht mit dem Nagelpräger codiert werden, werden jedoch mittels einer Klebecodierung markiert. Aufgeprägt wird der sogenannte Eigentümer-Identifikations-Nummer-Code (EIN-Code), der sich aus dem Kfz-Kennzeichen des Ortes, den letzten Ziffern des amtlichen Gemeindeschlüssels, einer Straßenkennung, der Hausnummer, den Initialen des Eigentümers, sowie dem Jahr der Codierung zusammensetzt. Der EIN-Code erfordert keine Datenbank, denn die Polizei kann allein anhand des Codes den rechtmäßigen Eigentümer ermitteln. Erfolgt ein Umzug, so helfen die Einwohnermeldeämter dabei, den Besitzer zu ermitteln. Bei Weiterverkauf des Fahrrades ist eine Neucodierung ebenfalls nicht nötig, die Codierung muss nur im Kaufvertrag vermerkt werden, und die Codierpapiere sollten im Original mit überreicht werden.

Sondertermine für die Fahrradcodierung durch die ADFC-Ehrenamtlichen: 

  • Samstag 30. April, 11:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch 15. Juni, 16:30 – 18:30 Uhr
  • Mittwoch 29. Juni, 16:30 – 18:30 Uhr

 Wo: ADFC-Geschäftsstelle im Innenhof Bautzner Straße 25

Anmeldeportal: https://www.terminland.eu/adfc-dresden/

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